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(1) Kann die Substanz A als isoliertes Zwischenprodukt angesehen (und registriert) werden und auf welcher Grundlage? Aus unserer Sicht: ja, die Registrierung erfolgt nach Artikel 18 Registrierung transportierter isolierter Zwischenprodukte. (2) (Wie) ändert sich die Sachlage, wenn Firma X die Substanz A nicht importiert, sondern selbst innerhalb der EU herstellt? Aus unserer Sicht entsteht dadurch ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6302
Hier hat es in der Tat eine Änderung gegeben. Abweichend von der Darstellung in der Guidance on Registration soll ein Alleinvertreter, der mehrere Nicht-EU-Hersteller mit den gleichen Stoffen vertritt, für jeden dieser Hersteller eine getrennte Registrierung (im Mengenbereich dieses Herstellers) einreichen. Dies stellt eine Änderung der bisherigen Interpretation dar! Damit werden Nicht-EU-Herstell ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6564
Nach dem Calcinieren sind neue Stoffe entstanden, die in vollem Umfang registrierungspflichtig sind. Falls es Zweifel bei der Stoffbeschreibung gibt, sollte die entsprechende Information von der ECHA-Website zu Rate gezogen werden. Näheres zu den Beurteilungskriterien zur Stoffidentität finden Sie in Kapitel 5 des Technical Guidance Document Guidance for identification and naming of substances und ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6470
Polydimethylsiloxan ist als Polymer selbst nicht registrierungspflichtig. Die genaue Definition eines Polymers unter REACH steht in Art. 3 Nr. 5. Die entsprechenden Monomere müssen aber in der Lieferkette vorher registriert worden sein Art. 6 Abs. 3). Wenn Sie Polydimethylsiloxan von einem Hersteller/Lieferanten innerhalb der EU beziehen, sind Sie lediglich nachgeschalteter Anwender ohne Registrie ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6321
Bienenwachs ist als Naturprodukt von der Registrierungspflicht unter REACH ausgenommen. Wenn Sie für die Herstellung der Kerzen jedoch weitere Stoffe verwenden (z.B. Duftstoffe), müssten diese registriert werden, es sei denn, auch für diese können die in Artikel 2 der REACH-Verordnung genannten Ausnahmenregelungen in Anspruch genommen werden. Für die Registrierung ist der Hersteller bzw. der Impor ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6517
Vorab ist wichtig, dass nur derjenige registrierungspflichtig ist, der Stoffe importiert oder herstellt bzw. die Kriterien für registrierungspflichtige Erzeugnisse (siehe unten) erfüllt. zu 1.: Studien, die sich ausschließlich mit Erzeugnissen aus dem Bereich Automobilindustrie beschäftigen sind uns bisher nicht bekannt. Sie müssen jedes Produkt individuell beleuchten, ob es unter die REACH-Verord ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6353
REACH gilt prinzipiell für alle Stoffe, sofern sie keine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können. Ausnahmeregelungen sind in Artikel 2 der Verordnung und den dort erwähnten Anhängen aufgeführt. In Anhang IV z.B. sind eine Reihe von Stoffen gelistet, die nicht registrierungspflichtig sind. Bedauerlicherweise ist die Liste alles andere als konsistent und vollständig. So finden sich dort Sonnenblu ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6349
Metalle sind in flüssiger, fester, pulvriger oder granulierter Form Stoffe im Sinne von REACH und unterliegen der Registrierungspflicht. Legierungen von Metallen, wovon beim Stahl ausgegangen werden kann, sind besondere Zubereitungen und unterliegen nicht der Registrierungspflicht. Sofern dann aber die Metall-Legierungen eine spezifische Form annehmen - in diesem Falle ein Rohr, dann liegt ein Erz ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6350
Das genannte Erdölharz ist nicht in den Anhängen IV oder V zur REACH-Verordnung aufgeführt. Es handelt sich bei dem Harz weder um ein Polymer noch um einen unveränderten Naturstoff, so dass die speziellen Ausnahmen nicht gelten. Daher ist dieses Erdölharz grundsätzlich registrierungspflichtig. Da das Erdölharz im EINECS-Verzeichnis genannt ist, handelt es sich um einen (komplexen) Phase-in-Stoff, ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6348
Mittlerweile ist Graphit registrierpflichtig, unabhängig davon, ob behandelt oder unbehandelt, da es nicht mehr im Annex IV der REACH-VO aufgeführt ist. Demnach ist auch Blähgraphit registrierpflichtig. ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6411
According to article 6 paragraph 3 each producer or importer of a polymer has to submit a registration to the European Chemical Agency (EChA) for the monomer substances or substances the polymer is consisting of. This registration has to be done, if the monomer substances are not yet registered by another actor up the supply chain, e.g. the producer of the monomer substances, the bound monomers co ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6571
Jeder Hersteller oder Importeur von Stoffen als solche oder von Stoffen in Zubereitungen ist nach REACH Artikel 6 Absatz 1 verpflichtet, diese Stoffe zu registrieren, wenn mindestens je eine Tonne/Jahr pro Hersteller oder Importeur erreicht wird. Keiner Registrierungspflicht dagegen unterliegen nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d die aus Rückgewinnungsverfahren hervorgegangenen Stoffe, wenn sie mi ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6975
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Wie ist nun festzustellen, ob in einem dieser Teile eine meldepflichtiger Stoff enthalten ist? Ihrer Frage entnehmen wir, dass es Ihnen um die Stoffe der „Kandidatenliste“ geht. Bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland ist es in der Tat schwieri ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6573
Die Pflicht zur Registrierung hängt nicht davon ab, ob es für einen Stoff eine EC-Nr. gibt oder nicht. Hat er eine EINECS-Nr., so bedeutet dies lediglich, dass es sich um einen Phase-in-Stoff handelt, für den verlängerte Übergangsfristen gelten – aber nur nach Vorregistrierung bis zum 01.12.2008. Stoffe mit ELINCS-Nr. sind keine Phase-in-Stoffe. Ein Stoff mit EC-Nr., die weder eine EINECS- noch ei ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6575
Wenn Sie einen Stoff in Mengen von mehr als 1 t/a herstellen, müssen Sie ihn grundsätzlich registrieren, egal zu welchem Zweck Sie ihn herstellen. In Ihrem Fall sind aber die folgenden Ausnahmen vorstellbar: Handelt es sich um einen Abfall, der z. B. mit dem Abwasser entsorgt wird, entsteht keine Registrierungspflicht, da Abfälle keine Stoffe im Sinne der REACH-Verordnung sind. Handelt es sich um ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6576
REACH sieht eine weitgefasste Definition von Stoff vor, z. B. mit einem breiten Spektrum von Bestandteilen, das in dieser Situation hilfreich sein könnte. REACH schreibt eine Registrierung für jeden Stoff unter Anwendung der in Artikel 3 genannten Definition vor. Wenn ein Stoff von mehr als einem Hersteller oder Importeur hergestellt bzw. importiert wird, ist die Registrierung gemeinsam einzureich ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4992
Enzyme werden u. a. über die von der IUBMB - Enzyme Commission vergebenen vierstelligen E.C.-Nr. charakterisiert. Die E.C.-Nr. wird abhängig von der katalysierten Reaktion sowie auf der Basis von Gemeinsamkeiten von Hemmbarkeit, Mechanismus und Struktur zugeteilt. Das bedeutet, dass ein Enzym, das z.B. in EINECS gelistet und über eine E.C.-Nr. näher beschrieben ist, über diesen Eintrag abgedeckt i ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4961
Nach einer Schätzung der Kommission werden etwa 30.000 Stoffe (ohne Zwischenprodukte) registriert; diese Schätzung wird von Organisationen der Industrie gestützt. Viele dieser Stoffe werden von mehr als einem Unternehmen hergestellt und/oder importiert, so dass möglicherweise eine sehr viel größere Anzahl von Registrierungen eingehen wird. Bei ihrer Planung ist die Kommission davon ausgegangen, da ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4967
Nach REACH sind nur Stoffe zu registrieren, jedoch keine Zubereitungen und auch keine Erzeugnisse. Für die in Zubereitungen und Erzeugnissen enthaltenen Stoffe besteht möglicherweise eine Registrierungspflicht. Wenn jedoch ein Stoffsicherheitsbericht (CSR) ganz oder in Teilen für einen anderen Stoff/mehrere andere Stoffe relevant ist, kann er für diese anderen Stoffe verwendet werden; z.B. wenn ei ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4986
Nach REACH müssen alle in einer Zubereitung in einer Menge ab einer Tonne vorhandenen Stoffe registriert werden, unabhängig davon, ob sie eingestuft sind oder nicht. Ein technisches Dossier ist anzulegen, sobald die Menge eines Stoffes an sich oder in einer Zubereitung die Mengenschwelle von einer Tonne je Importeur und Jahr überschreitet. Wenn die Menge über der 10-Tonnen-Mengenschwelle liegt, is ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4990