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Muss in einem Ladenlokal (Einzelhandel für Bekleidung) mit zwei Mitarbeitern ein separater Pausenraum zur Verfügung stehen ?

Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt si ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 6643

Kann ein Friseurbetrieb auf einen Pausenraum verzichten, wenn sichergestellt wird, dass während der Pausenzeit keine Kunden im Salon sind?

Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt, dass aus gesundheitl ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 4630

Dürfen Pausenräume von außen einsehbar sein?

Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen, kann dies dem Erholungszwe ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 2400

Ist in einer Betriebsstätte ein Pausenraum einzurichten bzw. vorzuhalten, wenn die Arbeitnehmer dort mit einer Arbeitszeit von maximal 6,0 h pro Tag beschäftigt sind?

Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arb ...

Stand: 19.04.2018

Dialog: 30410

Wie ist der Begriff Arbeitsstätte in Bezug auf Pausenräume zu sehen?

Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern sie zur ...

Stand: 06.03.2018

Dialog: 42213

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