Komnet-Wissensdatenbank

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Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie für Seeschiffe und Ausrüstungen an Bord

Seilschlingen aus Flachgewebe sind in der Regel Massenware, die auf eine dauerhafte, vielfältige Verwendung ausgelegt, d.h. nicht speziell für Schiffe hergestellt ist. Sie können sich im Besitz einer Reederei befinden und während der Fahrt auf dem Schiff verbleiben, können aufgrund ihrer Sicherheitsrelevanz aber auch wie Schlingen des Schiffsbeladers behandelt werden. Die sogenannten Einwegschling ...

Stand: 18.02.2008

Dialog: 873

Rollenprüfstände Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie

Ja. Prüfstände setzen sich aus mehreren, teilweise beweglichen und zu einem bestimmten Zweck zusammengefügten Elementen zusammen. Auch wenn sie über keine eigene Kraftquelle verfügen, erhalten sie vom geprüften Fahrzeug Antrieb und sind eindeutig mit mechanischen Gefahren verbunden. Stand: Februar 2008 ...

Stand: 18.02.2008

Dialog: 866

Druckluftbetrieben Haltesysteme als Maschinen i.S. der Maschinenrichtlinie

Ja, denn die Haltesysteme entsprechen der im Artikel 2 Maschinenrichtlinie gegebenen Begriffsbestimmung und sind vom Anwendungsbereich nach Artikel 1 nicht ausgenommen. Stand: Februar 2008 ...

Stand: 18.02.2008

Dialog: 876

Blisterverpackungsmaschinen für Arzneimittel auch Nahrungsmittelmaschinen i.S. der Maschinenrichtlinie

Die grundlegende Anforderung 2.1 betrifft Gefahren, denen der Verbraucher eines verpackten Produktes ausgesetzt ist. Da es sich auch in diesem Fall um ein solches handelt, müssen die unter Punkt 2.1 genannten Anforderungen erfüllt und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen, z.B. im Hinblick auf Sterilität, in Betracht gezogen werden. Stand: Februar 2008 ...

Stand: 18.02.2008

Dialog: 881

Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie: Bäckereieinrichtungen wie Umluft- und Herdöfen, Froster und Wasserkühler

Arbeitsmittel dieser Art - vor allem große, für den gewerblichen Bedarf ausgelegte Geräte - setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen, von denen einige mit Sicherheit in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Aufgrund ihrer Ausmaße und komplexen Auslegung sind derartige Gerätekombinationen vor allem bei Wartungsarbeiten mit mechanischen Risiken verbunden, so dass sie nicht unter ...

Stand: 18.02.2008

Dialog: 889

Maschinenrichtlinie: Berücksichtigung von Infektionsgefahren durch die Verwendung von Waschmaschinen in Krankenhäusern

Nein. Es ist Aufgabe des Benutzers, eine geeignete Maschine auszuwählen und diese richtig zu benutzen (Wahl des Waschprogramms nach der Herkunft der Wäsche, ausschließliche Maschinenbenutzung durch eine Station usw.). Es kann nicht verlangt werden, alle Waschmaschinen auf die Benutzung im Krankenhaus auszulegen, d.h. bakterielle Risiken völlig auszuschliessen. Ebensowenig in den Anwendungsbereich ...

Stand: 18.02.2008

Dialog: 880

Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie für Fabrikschiffe und andere schwimmende Anlagen, deren Position unverändert bleibt

Schiffe und bewegliche Off-Shore-Anlagen sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen, weil diese bereits den Sicherheitsvorschriften einschlägiger IMO-Übereinkommen unterliegen. Bei Fabrikschiffen und anderen schwimmenden Anlagen muß entschieden werden, ob deren Position unverändert bleibt (und sie damit der Maschinenrichtlinie unterliegen) oder nicht. Da die Position der genann ...

Stand: 18.02.2008

Dialog: 872

Sind Holzbearbeitungsmaschinen mit Zusatzausrüstungen Maschinen gemäß Anhang IV der Maschinenrichtlinie

Die meisten der in Anhang IV genannten Holzbearbeitungsmaschinen (insbesondere fast alle unter Punkt 5 aufgeführten kombinierten Maschinen) verfügen über Zusatzausstattungen, die nicht in Anhang IV aufgeführt sind (wie zum Einzapfen, Bohren, Schleifen, Falzen, Leimen oder Sägen mit beweglichem Werkzeug). Diese Zusatzfunktionen dienen lediglich dazu, die Bearbeitung des Werkstücks abzuschließen. Si ...

Stand: 18.02.2008

Dialog: 886

Betonstahlbiegemaschinen Maschinen gemäß Anhang IV der Maschienrichtlinie

Betonstahlbiegemaschinen sind nicht der Kategorie ´Pressen´ zuzuordnen und somit keiner EG-Baumusterprüfung zu unterziehen. Stand: Februar 2008 ...

Stand: 18.02.2008

Dialog: 883

Multifunktionale Holzbearbeitungsmaschinen mit rotierendem Werkzeug Maschinen gemäß Anhang IV der Maschinenrichtlinie

Zwar sind bei diesen Maschinen, bei denen Beschickung und Entnahme manuell sein können, mehrere der in Anhang IV genannten Funktionen gegeben, doch erfolgt der Wechsel von einem Arbeitsgang zum anderen nicht manuell. Es handelt sich folglich nicht um die in Anhang IV Punkt 5 genannten kombinierten Maschinen, deren Begriffsbestimmung Punkt 1.3.5. Anhang I zu entnehmen ist. Von den genannten multifu ...

Stand: 18.02.2008

Dialog: 887

Sind manuell einklappbare Zwischenwände, z.B. bei LKW für den Straßenverkauf, Maschinen?

Es handelt sich um Zubehör des LKW, der selbst vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen ist. Wird dieses Zubehör manuell betätigt, ist es vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 3 der Maschinenrichtlinie). Stand: Januar 2008 ...

Stand: 09.01.2008

Dialog: 863

Gelten die Anforderungen der Maschinenrichtlinie auch für Maschinen im Probebetrieb?

Hierbei handelt es sich um einen Musterfall, denn solange die Maschine der Aufsicht des Herstellers unterliegt und von dessen Angestellten bedient wird, ist ein Inverkehrbringen nicht gegeben. Wir haben es hier mit einem Fall gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Maschinenrichtlinie zu tun. Dessen ungeachtet muss sie zu dem Zeitpunkt, zu dem der zufriedene Kunde die Maschine tatsächlich übernimmt, der Rich ...

Stand: 09.01.2008

Dialog: 860

Erforderliche Angaben in der Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie

a) Gemäß Artikel 8 Absatz 1 muss jede einzelne Maschine einem Zertifizierungsverfahren unterzogen werden, wobei in der Konformitätserklärung alle auf der Maschine vermerkten Angaben (Anhang I Punkt 1.7.3.) zu wiederholen sind. Aus der Konformitätsbescheinigung muss unmissverständlich hervorgehen, auf welche Maschine sie sich bezieht. Bei Serienproduktion könnten die Bescheinigungen z. B. die Anga ...

Stand: 09.01.2008

Dialog: 858

Sind Schwimmkräne Transportmittel oder Maschinen?

Die Hauptfunktion von Schwimmkränen ist nicht der Waren- oder Personentransport. Sie werden nicht in Artikel 1 Absatz 3 der Maschinenrichtlinie genannt und sind damit nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Es handelt sich folglich um Maschinen. Stand: Januar 2008 ...

Stand: 09.01.2008

Dialog: 862

Baumusterprüfung für Maschinen, die nicht im Anhang IV der Maschinenrichtlinie aufgeführt sind

NEIN. Die Liste in Anhang IV ist vollständig. Hegt der Hersteller Zweifel in bezug auf seine eigene Risikoanalyse, kann er eine gemeldete oder nicht gemeldete Stelle bitten, diese zu bestätigen. Die Richtlinie schreibt nichts derartiges vor. Stand: Juni 2007 ...

Stand: 22.06.2007

Dialog: 818

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