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Frage zur Auslegung des § 4 Arbeitszeitgesetz

Im Arbeitszeitgesetz – ArbZG sind zu Ruhepausen (§ 4 ArbZG) folgende Regelungen getroffen:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 5639

Ist die dreistündige Pause eines Lokführers innerhalb des Triebwagens als Ruhepause zu werten?

Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen e ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 6793

Vorschriften zu Pausenzeiten am Fließband

Nein! Die gesetzlichen Pausenregelungen ergeben sich nur aus § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hiervon abweichende Regelungen sind aufgrund von § 7 ArbZG nur in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung möglich. ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 402

Pausenregelung für eine Halbtagskraft

Nein; Ruhepausen müssen gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes erst bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden gewährt werden. ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 614

Dürfen Arbeitnehmer während der Pause zur Arbeitsleistung herangezogen werden?

Eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) liegt nur dann vor, wenn1. die Ruhepause mindestens 15 Minuten beträgt und2. die Beschäftigten über diese Zeit frei verfügen können und3. der Zeitpunkt der Ruhepause bzw. zumindest ein Pausenkorridor innerhalb der die Ruhepause liegt (z.B. bei Pflegeberufen), vor Aufnahme der Arbeitsschicht festliegen.Wenn der Arbeitgeber eine der drei v. ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 6692

Muss ich bei einer täglichen Arbeitszeit von 8-14 Uhr eine einstündige Pause machen?

Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG dienen u.a. dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 ArbZG). Unter diesem Aspekt sind auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) bezüglich der Ruhepausen zu sehen. 6 Stunden Arbeiten ohne Ruhepause ist das Äußerste, was das Arbeitszeitgesetz zulässt. In der be ...

Stand: 04.10.2018

Dialog: 6584

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