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Die Regelung für die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit sieht vor, dass spätestens nach sechs 24-Stunden-Perioden (144 Stunden) nach Ende der letzten Wochenruhezeit eine weitere Wochenruhezeit erfolgen muss. Auf Ihren beschriebenen Fall bezogen heist das, dass Sie um 17:00 Uhr am Sonntag mit einer Lenkzeit beginnen, also die sechs 24-Stunden-Periode beginnt und nach Ablauf der sechs 24-Stunden-Peri ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18457
Ja. Dieses wird im FAQ „Für welche Fahrzeuge gelten die Fahrpersonalvorschriften?“ des Bundesamtes für Güterverkehr klargestellt.Hierin heißt es:Die Fahrpersonalvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges Gesamtge ...
Stand: 15.04.2013
Dialog: 6514
Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe d der VO EG Nr. 561/2006 bezieht sich auf Fahrzeuge, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden. Der von Ihnen beschriebene Fall stellt ein unvorhersehbares Ereignis dar. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses (Schutz der allgemeinen Sicherheit und Ordnung), kann hier im weiteren Sinne von einem Notfall ausgegangen werden. Die Ausnahme ...
Stand: 29.03.2013
Dialog: 18223
Nein ! Die Fahrpersonalverordnung - FPersV - enthält entsprechende Ausnahmeregelungen. In § 18 "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" heißt es u. a.: (1) Gemäß Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendung der Artike ...
Stand: 25.03.2013
Dialog: 18203
Der Werkstattinhaber (Inhaber der Ermächtigung gemäß § 57b StVZO) muss eine Ausstellung der Werkstattkarten für die bei ihm beschäftigte verantwortlichen Fachkraft beantragen. Die Berechtigung (Ermächtigung gem. § 57b StVZO) soll automatisch auch für das digitale Kontrollgerät gelten, sofern entsprechend geeignetes, für das digitale Kontrollgerät geschultes Personal und die erforderlichen Einricht ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 3187
Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 2.800 kg, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, ist das Kontrollgerät zu betreiben. (Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und § 2 der Fahrpersonalverordnung) .Die Lenk- und Ruhezeiten sind im § 1 der Fahrpersonalverordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) 561/2006, insbesondere im Artikel 4, ...
Stand: 10.01.2013
Dialog: 4667
Für die von Ihnen eingesetzte Fahrzeugkombination ist keine Ausnahme von den Bestimmungen der EG VO 561/2006 vorgesehen."Beförderung im Straßenverkehr" ist jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.Art. 4 Buchstabe a der EG VO 561/2006Die Gesetzgebung unterscheidet demnach nicht, ...
Stand: 08.10.2012
Dialog: 17131
Die Fahrpersonalverordnung - FPersV regelt in § 18 nationale Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) 3821/85. Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Hausmüllabfuhr verwendet werden, sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersV ausgenommen. Hausmüllabfuhr Die Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrec ...
Stand: 04.10.2012
Dialog: 17117
Der Fahrer eines Fahrzeuges, gemäß VO (EG) Nr. 561/2006, das mit einem analogem Kontrollgerät nach Anhang I VO (EWG) 3821/85 ausgerüstet ist, muss dem Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit folgendes nach Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85, geändert durch Art. 26 VO (EG) Nr. 561/2006, vorlegen können: i) die Schaublätter für die laufende Woche und die vom Fahrer in den vorausgehenden 15 Tagen v ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 3217
Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 2.800 kg entfällt die Pflicht zur Benutzung des Kontrollgerätes. Erst wenn das zGG des Fahrzeugs einschließlich Anhänger mehr als 2.800 kg beträgt und das Fahrzeug der Personen- oder Güterbeförderung dient, ist das Kontrollgerät zu betreiben. (Art. 3 der VO (EWG) Nr. 3821/85 und § 2 der Fahrpersonalverordnung ). Wenn der Verkäufer ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 4555
Das anerkannte oder von anerkannten Kontrollgeräteherstellern beauftragte Werkstattpersonal benötigt eine Schulung im Bereich Installation, Aktivierung, Kalibrierung und Kontrolle der Geräte nach § 57b Abs. 3 StVZO. Die Schulung kann durchgeführt werden durch: - Hersteller für Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte - von einem Hersteller für Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte autorisierte und für solc ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 3189
Gemäß Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen, mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein. Der § 18 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen Begleitr ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 4772
Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die im Güterverkehr eingesetzt sind, werden von dem Geltungsbereich der Verordnung EG 561/2006 erfasst. Straßenverkehr im Sinne dieser Verordnung ist jede Fortbewegung eines zur Personen-oder Güterbeförderung benutzten leeren oder beladenen Fahrzeugs auf Straßen, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat. Fortbewegung auf der S ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 2690
Die Ausstellung einer Fahrerkarte kann bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) beantragt werden. Die Anforderungen für die Ausstellung einer Fahrerkarte in Deutschland sind in § 5 der Fahrpersonalverordnung geregelt. Antragsberechtigt sind danach Personen, die ... » ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschl ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 3734
Es ist zutreffend, dass das digitale wie auch analoge Kontrollgerät nicht benutzt werden muss, wenn das Fahrzeug zum Zwecke der Reparatur oder zur Fahrzeugwäsche im Rahmen der Reparatur durch Werkstattmitarbeiter auf dem Gelände bewegt wird. Kommen die Fahrer nur zum Waschen der Fahrzeuge auf das Betriebsgeände, müssen die Kontrollgeräte weiterhin in Betrieb bleiben. Die Begründung liegt in der A ...
Stand: 20.08.2012
Dialog: 4610
Die Bestimmungen der EU-Verordnungen gelten in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar, dass heißt, es gibt keine unterschiedlichen Bestimmungen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Dieser Grundsatz gilt heute schon. Die Mitgliedsstaaten können für nationale Verkehre im Rahmen der EU-Verordnung Ausnahmen zulassen, die aber nur den nationalen Transport betreffen. Diese Au ...
Stand: 15.08.2012
Dialog: 4122
Als Standort eines Fahrzeugs gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug einsetzt.Allgemein ist unter dem Standort des Fahrzeugs der Ort zu verstehen, an dem das Fahrzeug in der Regel die Fahrt beginnt und beendet.Der Begriff entspricht dem der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr , Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.Hat ein Unternehmen den ...
Stand: 22.07.2012
Dialog: 8323
Gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung ist die Bescheinigung vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten Person, die nicht der Fahrer selbst sein darf, zu unterzeichnen. Erläuterungen dazu sind in der angesprochenen Leitlinie Nr. 5 www.bgl-ev.de/images/downloads/service/gesetze/leitlinien_sozialvorschriften.pdf aufgeführt. Dem Fahrpersonalgesetz ist zu entnehmen, dass das Fahrpersonalrecht arbeits ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 14834
Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptau ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
Art. 9 Abs. 1 der VO (EG) 561/2006 regelt die Ableistung einer "regelmäßgen täglichen Ruhezeit" (11 Stunden, siehe auch Art. 4 Buchstabe g der v.g. Verordnung) bei Inspruchnahme einer Fähre oder eines Autozuges. Sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 letzter Satz nicht erfüllt, darf der Fahrer auch das Symbol für Fähre/Zug nicht benutzen. Weiterhin ist von Bedeutung, dass nur bei Einhaltung de ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11979