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Grundsätzlich stellen Fahrzeuge eine potenzielle Zündquelle dar (heiße Oberflächen, elektrische Funken, elektrostatische Entladung). Gemäß der Rangfolge der Schutzmaßnahmen muss zuerst geprüft werden, wie die explosionsfähige Atmosphäre vermieden werden kann. In ihrem Fall die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre der Lackierkabine. Dies wird üblicherweise durch eine Lüftungsanlage sichergestell ...
Stand: 04.08.2010
Dialog: 4052
1. PVC-Rohre sind für den Einsatzzweck Absaugung von explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausreichend elektrostatisch leitfähig. 2. Eine elektrostatische Aufladung kann nachträglich nicht verhindert werden. 3. Metallrohre sind hinreichend elektrostatisch leitfähig. Aber das allein reicht als Merkmal nicht aus. Sie müssen auch richtig montiert werden, d.h. die einzelnen Elemente müssen elektrostatisc ...
Stand: 25.06.2010
Dialog: 11310
Feste Überprüfungsintervalle sind nicht vorgeschrieben. Vielmehr muss eine Anpassung erfolgen, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden (§ 6 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Das Explosionsschutzdokument ist anlassbezogen und wiederkehrend zu überprüfen, so dass es immer "auf dem letzten Stand" gehalten wird (§ 6 Abs. ...
Stand: 13.01.2010
Dialog: 9373
Bei dem Raum handelt es sich um eine für einen Laborraum typische Situation.Dies bedeutet im Standardfall:Der Raum benötigt einen mehrfachen Luftwechsel je Stunde (je nach Bewertung der Belastung zwischen einem fünffachen und zwölffachen Luftwechsel) durch eine mechanische Lüftung mit einer gleichmäßigen Luftdurchströmung des Raumes (Zuluft von oben, da die Dämpfe schwerer sind als Luft).Ist diese ...
Stand: 21.12.2009
Dialog: 6154
Konkrete arbeitsschutzrechtliche Vorgaben für Lackierkabinen erhalten Sie u.a. durch die BGR 231 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole". Die BGI 740 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" und die BGI 557 "Lackierer" sind ebenfalls relevant. Empfehlungen, wie Lackreste entfernt werden sollen, werden in diesen Regeln und Informationen gegeben: ...
Stand: 10.12.2009
Dialog: 5751
Konkrete Vorgaben für Lackierkabinen erhalten Sie u.a. durch die BGR 231 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole". Die BGI 740 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" und die BGI 557 "Lackierer" sind ebenfalls relevant. Die BGI 740 erläutert zu Absaugung, Lüftung von Räumen und Bereichen: Räume und Bereiche, in denen Beschichtungsstoffe durch Pe ...
Stand: 10.12.2009
Dialog: 5479
Fensterscheiben können elektrische Ladung in der Regel nicht speichern und sind in Punkto elektrostatischer Aufladung daher kein Problem. Ausführliche Informationen zum Thema Explosionschutz sind den Explosionsschutz-Regeln - BGR 104, http://publikationen.dguv.de zu entnehmen. Auf die Informationen unter http://www.bgrci.de/exinfode/ex-schutz-wissen/, insbesondere die FAQ unter http://www.bgrci ...
Stand: 08.09.2009
Dialog: 8677
In einem explosionsgefährdeten Bereich der Zone 2 ist immer elektrischer Aufladung vorzubeugen, da hier die Gefahr einer Zündung der explosionsfähigen Atmosphäre durch z.B. Funkenentladung bestehen kann. Dies gilt nicht nur für Geräte und Schutzsysteme im Sinne der Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV), für Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung sondern auch für andere Arbeitsmittel, wi ...
Stand: 24.06.2009
Dialog: 8436
Ein explosionsgefährdeter Bereich kennzeichnet den Bereich, in dem sich keine Zündquellen befinden dürfen. Der Bereich muss mit dem Zeichen »Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre« gekennzeichnet sein. Zu beachten ist, dass Schweißarbeiten nicht in explosionsgefährdeten Bereichen ausgeführt werden dürfen bzw. bestimmte Sicherheitsabstände beim Schweißen eingehalten werden müssen (vgl. hierzu u. ...
Stand: 08.05.2009
Dialog: 8113
Aufbau und Inhalte des Explosionsschutzdokuments sind in den Rechtsvorschriften nur umrissen und fordern z.B. nicht, dass konkrete Angaben zu Prüfungen gemacht werden. Die grundsätzliche Forderung der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zur genannten Festlegung von Prüfart, Prüfmittel, Prüffrist, Prüftiefe sowie zu den Anforderungen an die befähigte Person als Prüfer gelten jedoch auch für d ...
Stand: 16.03.2009
Dialog: 7180
Umfangreiche Maßnahmen für Tätigkeiten mit Epoxidharzen können Sie der BG-Regel "Tätigkeiten mit Epoxidharzen" [BGR 227 (Kapitel 5.3.2)] entnehmen. Dabei müssen die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen bewertet werden. Explosionsgefahren sind insbesondere dann zu erwarten, wenn brennbare Lösungsmittel bei der Herstellung, Verwendung oder Reinigung zum Einsatz kommen oder bei der Pulverbeschichtung ...
Stand: 31.12.2008
Dialog: 7620
Eine ausführliche Abhandlung zum Thema Weiterbetrieb von explosionsgeschützten 380 V-Motoren am 400 V-Netz mit Empfehlungen finden Sie auf der Homepage der BGRCI (http://www.bgrci.de/exinfode/ex-schutz-wissen/expertenwissen/explosionsschutz-an-maschinen/26-was-ist-bei-der-umstellung-der-netzspannung-auf-400-v-bei-drehstrommotoren-der-zuendschutzarten-d-und-e-zu-beachten/). Diese dürfte ihre Frage ...
Stand: 21.12.2008
Dialog: 4775
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bestimmt in § 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 4 B, dass für explosionsgefährdete Bereiche im Sinne von § 2 Absatz 10 Betriebssicherheitsverordnung Geräte und Schutzsysteme (Vorrichtungen, Komponenten) entsprechend den Kategorien gemäß der ATEX-Richtlinie 94/9 EG auszuwählen sind."Sofern im Explosionsschutzdokument unter Zugrundelegung der Ergebniss ...
Stand: 01.08.2008
Dialog: 6459
Der Transport von Behältern, insbesondere Druckgasbehältern mit brennbaren Gasen, fällt grundsätzlich unter die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutverordnung - GGVSE). Für Handwerker, Kleinbetriebe und Privatleute existieren aber Ausnahmeregelungen. Die Erleichterungen gelten für bestimmte festgelegte Mengen, z.B. für Propan und Butan bis 333 kg, Chlorgas für die Schwimmbadc ...
Stand: 31.07.2008
Dialog: 4116
Werden die Über- /Unterdrucksicherungen bestimmungsgemäß ausschließlich zur Regulierung des Über-/-Unterdruckes im Gärbehälter einer Biogasanlage vorgesehen und nicht zum Verhindern einer anlaufenden Explosion, stellen diese Geräte kein Schutzsystem im Sinne der Elften Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV) in Verbindung mit der Richtlinie 94/9/EG ...
Stand: 15.06.2008
Dialog: 6639
Maßgeblich ist in Bezug auf diese spezielle Frage die – allerdings seit sechs Jahren nicht mehr novellierte – Sicherheitsregel für landwirtschaftliche Biogasanlagen, herausgegeben von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG). Dort steht in Abschnitt 3.2 zu Zone 2: "Zone 2 umfasst Bereiche, in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen oder ...
Stand: 09.06.2008
Dialog: 6698
Nein, für die Abluftanlage ist kein eigenes Explosionsschutzdokument gemäß § 6 "Explosionsschutzdokument" der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erforderlich.Zum einen handelt es sich bei der Abluftanlage um eine für die Roboter-Lakierzelle notwendige Einrichtung. Lackierzelle und Abluftanlage stehen miteinander in Wechselwirkung. Sie sind in Bezug auf den Explosionsschutz gemeinsam zu betr ...
Stand: 01.04.2008
Dialog: 6560
Für die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ist TRBS 2152 Teil 2 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre" heranzuziehen. Dort wird unter Ziffer 2.4.4 die Lüftung als Maßnahme beschrieben. Bei der Auslegung sind u. a. folgende Umstände zu berücksichtigen: "Die Bildung gefährlicher explosionsfähiger ...
Stand: 01.02.2008
Dialog: 6425