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Müssen sich festangestellte Krankenschwestern, die im Rahmen einer Fachweiterbildung einige Wochen in einem anderen Krankenhaus hospitieren, sich beim dortigen Betriebsarzt vorstellen?

Die Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist seit dem 24.12.2008 die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen ...

Stand: 05.06.2012

Dialog: 10469

Reichen für die Gesichtsfeld-Messung im Rahmen einer G25 - Untersuchung die eingesetzten Titmus-Geräte aus oder ist die Perimetrie von einem Augenarzt durchzuführen?

In dem  "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25"  www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/arbeitsmedizin/produkte/leitfaeden/index.jsp werden zum Sehvermögen folgende Aussagen getroffen: 3.2 Sehvermögen Ausführlich werden im G 25 Mindestanforderungen an das Sehvermögen beschrieben (siehe Tabelle 1 im G 25). Hierzu zählen neben der Sehschärfe weitere Sehfunktionen wie räumlic ...

Stand: 30.12.2011

Dialog: 15244

Kann man auf die Untersuchungen G37-Bildschirmarbeitsplätze und G20-Lärm verzichten, wenn bereits die G25 durchgeführt wurde?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV ist eine staatliche Rechtsvorschrift. Im Gegensatz dazu sind die "Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen", in denen auch die G25 beschrieben wird, Empfehlungen nach autonomem Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger und damit rechtlich nicht zwingend.Auf den DGUV-Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwe ...

Stand: 26.07.2010

Dialog: 11547

Muss eine Impfung nach ArbMedVV angeboten werden, auch wenn eine Tätigkeit nicht explizit in der Verordnung genannt wird?

Durch die neue Verordnung zur arbeitsmedizinschen Vorsorge - ArbMedVV ergeben sich keine Änderungen im Vergleich zu den zuvor geltenden Pflichten nach Biostoffverordnung - BiostoffV.Alle relevanten Tätigkeiten mit impfpräventablen biologischen Arbeitsstoffen sind im Teil 2 des Anhangs der ArbMedVV (vormals Anhang IV BiostoffV) aufgelistet und unterliegen somit einer Pflichtuntersuchung, die vorran ...

Stand: 26.10.2009

Dialog: 9237

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