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Aus Anhang 1 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) gilt folgendes: Toluol, Xylol: hier ist Pflichtvorsorge erforderlich, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder bei hautresorptiven Gefahrstoffen eine Gefährdung durch direkten Hautkontakt besteht. Ansonsten reicht eine Angebotsvorsorge. Isocyanate: Eine Pflichtuntersuchung ist ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 13258
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV geregelt. Nach § 4 Absätze 1 und 2 der ArbmedVV hat der Arbeitgeber "nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Der Arbeitgeber darf eine Tätig ...
Stand: 02.06.2015
Dialog: 23976
Für arbeitsmedizinsche Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 4 Absatz 2 Ziffer 1). Danach ist der Arbeitgeber gemäß ArbMedVV verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen. Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „A ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG . Dabei muss u.a. geprüft werden, welche Bakterien, Viren usw. bei der Behandlung von Tieren in der Praxis auftreten können. Die Tätigkeit in einer Tierarztpraxis fällt damit unter den Geltungsbereich der Biostoffverordnung - BiostoffV , die bzgl. der Gefährdungsbeurteilung n ...
Stand: 21.03.2015
Dialog: 16733
In Bezug auf die „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ gibt die „Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)“ konkrete Handlungsempfehlungen. Danach wird unter Punkt 3.3.3 „Ergänzende Labor- und Funktionsuntersuchungen“ mindestens die Anforderung eines Blutbildes (inklusive Differenzialblutbild und Throm ...
Stand: 19.03.2015
Dialog: 23369
Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - rechtlich geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten seiner Beschäftigten durchzuführen, aufgrund welcher sich als Maßnahme auch die Notwendigkeit bzw. das Angebot der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ergeben kann. H ...
Stand: 14.03.2015
Dialog: 23336
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt. In der ArbMedVV wird in § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" unter Punkt (1) u. a. ausgeführt: Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. In § 6 (3) wird ausgeführt: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darübe ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten. Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig. ...
Stand: 13.08.2014
Dialog: 21792
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplat ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Diese Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschliessend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV benennt die Anlässe für Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen eins ...
Stand: 19.06.2014
Dialog: 21374
Gemäß Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbmedVV - wird bei verschiedenen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Pflichtvorsorge erforderlich. Hierzu gehören auch Tätigkeiten in Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen (hierunter würden Pflegeeinrichtungen fallen), bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkei ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw. m ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit der BGI/GUV-I 504-20 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 „Lärm" sind arbeitsmedinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen bzw. anzubieten sind. Hierin heißt es: "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu veranlassen, wenn die Gefahr des E ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 17805
Gemäß Anhang Teil 3 ("Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen") der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge-ArbMedVV sind Pflichtuntersuchungen erforderlich bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte überschritten werden. Als obere Auslösewerte gelten hierbei der Tages-Lärm-Expositionspegel Lex, 8h= 85 dB (A) und der Spitzenschalldruckpegel LpC, Peak = 137 db(C). Sol ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 19041
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang der ArbMed ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Tätigkeiten mit Atemschutz werden im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Pflichtvorsorge ist hierbei erforderlich bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern. Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern. Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferen ...
Stand: 14.12.2013
Dialog: 20002
Am 31.10.2013 trat die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, welche die wesentliche rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb darstellt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin führt anlässlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein individuelles Beratungsgespräch mit dem oder der Beschäftigten. Er/sie bespricht die persönliche Kr ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Der Gesetzgeber macht in der ArbMedVV u. a. zunächst den Unterschied zwischen Pflichtuntersuchungen (§ 4) und Angebotsuntersuchungen (§ 5) deutlich. In § 4 heißt es: (1) … (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die nach Absatz 1 erforderlichen Pflichtuntersuchungen zuvor durchgeführt worden sind. Die Bescheinigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ist Tätigkeitsvoraus ...
Stand: 08.01.2013
Dialog: 17684
Der Arbeitgeber muß sich nicht um eine arbeitsmedizinische Vertretung an Wochenenden bemühen. Notfälle werden i.d.R. wie folgt abgearbeitet: Es gelten die Vorgaben der ArbMedVV für Angebots- Pflicht- und Wunschuntersuchungen. Diese Vorgaben sind für Notfälle geeignet umzusetzen. Dabei sollte wie folgt verfahren werden: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber (mit Unterstützung des ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 13968
In dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/arbeitsmedizin/produkte/leitfaeden/index.jsp werden zum Sehvermögen folgende Aussagen getroffen: 3.2 Sehvermögen Ausführlich werden im G 25 Mindestanforderungen an das Sehvermögen beschrieben (siehe Tabelle 1 im G 25). Hierzu zählen neben der Sehschärfe weitere Sehfunktionen wie räumlic ...
Stand: 30.12.2011
Dialog: 15244