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Müssen Anschläger bei der Arbeit einen Schutzhelm tragen?

Die DGUV Information 209-013 "Anschläger" führt zur Frage des Kopfschutzes aus: "Wenn der technische Schutz nicht ausreicht, muss zumindest der Körper selbst geschützt werden. Besonders gefährdet sind beim Anschläger Kopf, Füße, Hände, Ohren und bei schlechter Witterung der ganze Körper.""Wegen der Anstoßgefahr, z. B. an den Kranhaken, beim Annehmen der Anschlagmittel, beim Gang durch Lagerregale, ...

Stand: 19.07.2022

Dialog: 13479