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Haben Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf eine Möglichkeit zum Wärmen und Kühlen von Speisen und Getränken im Feuerwehrhaus?

Da die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht unmittelbar gelten, ist ein entsprechender Anspruch nur über das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger herleitbar.Im § 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" wird ausgeführt:"Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen ...

Stand: 18.08.2020

Dialog: 43255