Ergebnisse 1 bis 20 von 52 Treffern
Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie eine wichtige Funktion. Sie sind vom Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft dazu vorgesehen, den Unternehmer bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Rechtlich geregelt ist dies im § 22 Abs. 2 des SGB VII (Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch): "Die Sicherheitsbeauftragten haben ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 1979
Auf dem jeweiligen Wertstoffhof müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12743
in ehrenamtlicher Tätigkeit in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich. Im Regelfall hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Weitere Einzelheiten zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind im § 22 des SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und unter § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" bzw. Ziffer 4.2 DGUV Regel 100-001 "Grundsätze ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 598
. Ihre Aufgaben sind im § 22 des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) beschrieben.Die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die Bestellung kann formlos erfolgen. Ein Muster für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten finden Sie unter dem Punkt 4.2.1 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention". Hier ist sowohl ...
Stand: 29.03.2023
Dialog: 1924
Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind. ( § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG).Die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" konkretisiert die Anforderungen des dritten Abschnitts der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" an Ersthelfer.Die DGUV Regel führt ...
Stand: 26.01.2024
Dialog: 15781
Die Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern ergibt sich aus § 26 der DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention": "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 28152
In der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII). Ersthelfer (§ 26 DGUV ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 1841
Nein, dieses Vorgehen ist nicht zulässig.In § 26 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung ...
Stand: 06.12.2022
Dialog: 42298
Beschäftigte haben die Pflicht, sich zu Ersthelfern ausbilden zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".Von dieser Pflicht können Beschäftigte nur befreit werden, wenn persönliche Gründe entgegen stehen. Dies können z. B. sein:- Schwerbehinderung,- physische oder psychische ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 4101
Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb sind unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- getroffen: Mit dem dritten Abschnitt -Erste Hilfe- der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention", werden Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb und zu Ersthelfern getroffen, die die zur Erfüllung der sich aus § 10 ArbSchG ergebenden Pflichten konkretisieren. Zu entnehmen ist den v.g ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3099
-Trainingskursen wiederholt werden. Die Fortbildung muss in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren erfolgen (§ 26 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Pravention).Auch wenn sich einzelne Gruppen außerhalb der Tagesstätte/Schule befinden (z.B. Wanderungen, Klassenfahrten), muss ein Ersthelfer anwesend sein.Bezüglich der Kostenfrage bitten wir Sie, sich direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ...
Stand: 03.08.2023
Dialog: 2958
Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren steht.Für die Berechnung nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" zählen die verbeamteten Beschäftigten nicht mit, da Sie nach dem SGB 7 keine Versicherten bei der zuständigen Unfallversicherung sind.Der Arbeitgeber hat nach § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der auch die Anzahl der Ersthelfer ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 19418
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig im Betrieb anwesenden versicherten Personen. In der der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" wird unter Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" u.a. folgendes erläutert: Abweichen von der festgelegten Zahl Das Einvernehmen, von der Zahl der Ersthelfer abzuweichen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 11766
In die Berechnung der Ersthelfer sind nur die Beschäftigten einzubeziehen, siehe hierzu die § 26 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1.Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2.bei mehr als 20 ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
Der Unternehmer/Arbeitgeber ist nach § 22 Sozialgesetzbuch VII - SGB VII in Verbindung mit § 20 - Sicherheitsbeauftragte der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte für seinen Betrieb zu bestellen.Die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist eine freiwillige, ehrenamtliche Aufgabe und kann nicht durch Anweisung, auch wenn sich keine Freiwilligen finden ...
Stand: 17.04.2023
Dialog: 2914
Die DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention trifft zu der Thematik folgende Regelung (S. 64 ff.) Ziffer 4.2.4 (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten. Die Gestaltung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 15366
, dass Ihre Subunternehmen dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt sind. Weitergehende Auskünfte zur Bestellung von Ersthelfern sollte Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft erteilen können (siehe § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) - Grundsätze der Prävention). ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3102
und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören."Angaben zur erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung finden sich im § 26 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention":"(2 ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421
Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten werden im § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" getroffen und werden in der DGUV Regel 100-001 " konkretisiert.Unter Nr. 4.2.2 der DGUV Regel 100-001 wird ausgeführt:"Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen ...
Stand: 19.10.2023
Dialog: 22493
Auch nach Bekanntgabe der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die selben Regelungen, bezüglich der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, wie bisher. Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates ...
Stand: 21.12.2014
Dialog: 22769