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Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

. Hinsichtlich Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen siehe § 29 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1). Warme Kleidung kann auch bei Arbeit an nicht betretbaren kalten Räumen, z. B. Verkaufskühlmöbel, Gefriertunnel, Plattenfroster, erforderlich sein. Schutzschuhwerk für tiefe Temperaturen ist z. B. entsprechend DIN EN 344 "Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342