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Müssen Betriebe, die Mobiles Arbeiten eingeführt haben, keine Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit durchführen?

Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sind auch für das Mobile Arbeiten (Homeoffice) erforderlich. Die Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz.Dies ist auch in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel festgelegt. Siehe dazu die folgenden Informationen vom Amt für Arbeitsschutz in Hamburg:hamburg.de/homeoffice/hamburg.de/arbeitsschutz/13906920/coronavirus-arbeitsschutz/und diese Pressemitteilung ...

Stand: 08.05.2021

Dialog: 43523