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Muss die Schwerbehindertenvertretung zu jeder Arbeitsschutzausschußsitzung eingeladen werden, oder nur, wenn in der Sitzung auf die Belange von Schwerbehinderten eingegangen wird?

Aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) § 178 gehen die Rechte eindeutig hervor. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht an allen ASA-Sitzungen beratend teilzunehmen. Das macht auch Sinn, da sich ja oft nicht im Voraus klären lässt, ob Themen, die Schwerbehinderte betreffen, behandelt werden oder sich ein Punkt in der ASA ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 10431