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Können Sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Mitarbeiter von der Brandschutzschulung (Theorie und Praxis) befreit werden?

Grundsätzlich nein! Die Verpflichtung zur regelmäßigen Unterweisung gilt für alle Beschäftigten. Natürlich sind etwaige Einschränkungen und Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Form und Durchführung von Unterweisungen sind entsprechend der personellen Voraussetzungen anzupassen. Gerade im präventiven Bereich und bei Verhaltensregeln ist es enorm wichtig, dass alle Beschäftigten ...

Stand: 27.03.2014

Dialog: 20748