Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen bei der Beschäftigung von Behinderten alle Fluchtwege rollstuhltauglich sein? Dürfen sie in oberen Etagen beschäftigt werden?

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Absatz 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär ...

Stand: 22.11.2023

Dialog: 3271