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Dürfen Verkaufsständer in Flucht- und Rettungswegen des Einzelhandels aufgestellt werden, wenn links und rechts davon mindestens jeweils 1,0 m Wegbreite verbleibt?

Aus der Sicht des Arbeitsschutzes ist ein Verkaufsständer mitten auf einem Flucht- und Rettungsweg nicht zulässig (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3). So ein Weg muss im Panikfall ohne Behinderung benutzbar sein. Auch wenn scheinbar die Mindestbreite weiterhin eingehalten wird, handelt es sich bei einem Verkaufsständer um ...

Stand: 07.09.2018

Dialog: 1118

Wo ist die Bemessung der Größe von Sammelplätzen geregelt?

:- für jeden Mitarbeiter leicht zu erreichen sein muss (in Verlängerung der Fluchtwege), - möglichst als ein zentraler Sammelplatz für ein Gebäude errichtet werden sollte (Kontrolle der Vollzähligkeit),- außerhalb der Gefahrenzone liegen muss (Feuer und Rauch, Trümmerschatten, ggf. Windrichtung etc.),- außerhalb von Feuerwehranfahrten und Bewegungsflächen liegen muss (Behinderung der Rettungskräfte),- außerhalb ...

Stand: 24.08.2023

Dialog: 25023