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Was muss eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung beachten, wenn sie selbstgefertigte Produkte auf dem Weihnachtsmarkt verkauft?

Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt immer dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereit gestellt werden (§ 1 ProdSG).Darunter ist jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommenes Bereitstellen oder Ausstellen von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch eine T ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 22082