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Gibt es Empfehlungen, wie mit arbeitsmedizinisch begründeten Anträgen von Mitarbeitern zur Befreiung von Arbeitnehmern von der Schichtarbeit zu verfahren ist?

Es gibt also aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht keine Grenze basierend auf den Grad der Behinderung oder eines bestimmten Alters, ab der Nachtarbeit unzulässig wäre. Eine solche Feststellung muss vielmehr im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung getroffen und kann u. U. nur auf dem Verhandlungsweg (Arbeitgeber/Betriebs- oder Personalrat) umgesetzt werden.Da nach Ihren Angaben ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 18905