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Welche Kennzeichnungen muss der Hersteller /Inverkehrbringer auf Gasdruckregler anbringen, auch wenn kein CE -Kennzeichen erforderlich ist?

Druckhaltende Ausrüstungsteile, auf denen keine CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, müssen entsprechend dem Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 97/23/EG beschaffen sein (gute Ingenieurpraxis). Hieraus resultiert, dass diese Druckgeräte u.a. nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihnen ausreichende Benutzungsanweisungen in deutscher Sprache beigefügt sind und sie eine Kennzeichnung tragen, a ...

Stand: 31.03.2011

Dialog: 13376

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