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Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen bereitg ...
Stand: 23.12.2017
Dialog: 30875
Die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) sind zum 1. Januar 2013 außer Kraft getreten. Soweit erforderlich, hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk zur BetrSichV (Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS) erarbeitet. Darüber hinaus sind Inhalte der außer Kraft getretenen technischen Regeln in Regelwerken zu anderen Arbeitssc ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 19369
Die Interpretation der TRGS 509 ist nur teilweise richtig. Die TRGS 509 ist für alle Stoffe, die mit H226 eingestuft sind, anzuwenden. Insbesondere sind hierbei die Anforderungen der Nrn. 1 bis 7 TRGS 509 bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Anwendungsbereich der Nummern 8 bis 10 TRGS 509 bezieht sich auch auf Stoffe, die mit H226 eingestuft sind und einen Flammpunkt 55°C bis 60° ...
Stand: 22.01.2016
Dialog: 25766
Zunächst sind bei der Beurteilung der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 720 bis 722 zu berücksichtigen. Unter der Nr. 2.4.4 TRGS 722 sind unter Lüftungsmaßnahmen "Raumlüftungsmaßnahmen" aufgeführt, die dafür sorgen sollen, dass sich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre nicht bilden kann. Die in ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24180
Die Vorschriften für brennbare Flüssigkeiten finden sich jetzt auf die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung verteilt. Allgemeine Angaben finden Sie hier: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16490/5_000.pdf . Der Ausschuß für Betriebssicherheit hat bei der BAuA seinen Internetauftritt: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/ABS/ABS_con ...
Stand: 29.01.2013
Dialog: 17801
Ja! Entsprechend der Anforderungen aus der Nr. 4.5 der Technische Regel für Betriebssicherheit- TRBS 2153 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung" müssen während des Befüllens und Entleeren des Kanisters alle leitfähigen Teile elektrisch verbunden und geerdet sein. Vergleiche auch hierzu das Beispiel Nr. 5 aus der TRBS 2153. Nach Nr. 3.8 des Anhangs 4 der Betriebssicherhei ...
Stand: 09.08.2012
Dialog: 16796
Maßgeblich für die Erlaubnispflicht sind die Vorschrift der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für die Erlaubnispflicht zu lagernder leichtentzündlicher oder hochentzündlicher Flüssigkeiten gelten daher die Vorschriften des § 13 BetrSichV i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a bis c (Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern) und nicht die in der TRbF 20 auf de ...
Stand: 07.12.2011
Dialog: 15095
Bei der Betrachtung von Zündquellen ist u.a. die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR Nr. 104 „Ex-RL“ (ZH 1/10) heranzuziehen. Speziell der Bereich statische Elektrizität wird sehr gut in der BGR 132 (ZH 1/200) abgehandelt. Für Tankstellen ist weiterhin die Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten TRbF 40 maßgebend. Diese verweist in Ziffer 8 auf die zuvor genannte BGR 132. Personen können sich be ...
Stand: 04.08.2010
Dialog: 2485
Bei der Befüllung des Tankfahrzeuges muss eine Einrichtung vorhanden sein, die das Überfüllen des Tanks sicher verhindert. Weitere relevante Anforderungen ergeben sich aus dem technischen Regelwerk, z. B. der TRbF 60 "Ortsbewegliche Behälter" und TRbF 30 "Füll- und Entleerstellen" (Seite Brennbare Flüssigkeiten (VbF) der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg). Tanks und Transportbehälter dürfen nur an ...
Stand: 12.02.2010
Dialog: 9629
Durch eine weitergehende Verwendung des Lagerraumes - als Füllraum - würde sich auch das Anforderungsniveau an diesen Raum ändern. Man spricht in diesem Fall von der „aktiven Lagerung“, so dass zusätzliche Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen in Betracht kommen. Dabei ist beispielsweise die vorzusehenden Be- und Entlüftung und ggf. sind auch die Explosionsschutzzonen neu festzulegen. Die Technischen ...
Stand: 21.12.2009
Dialog: 5482
Grundsätzlich ist vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) durchzuführen ist. Die Technische Re ...
Stand: 17.08.2009
Dialog: 8884
Nach der amtlichen Begründung zur § 1 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV gilt:"Entzündliche, leichtentzündliche und hochentzündliche Flüssigkeiten im Sinne § 1 Abs. 2 Nr. 4 sind solche nach § 3a Abs. 1 Nummern 3 bis 5 des Chemikaliengesetzes bzw. § 4 Abs. 1 Nummern 3 bis 5 der Gefahrstoffverordnung. Die zugehörigen Definitionen ergeben sich aus der Richtlinie 67/548/EWG des Rates ...
Stand: 15.07.2009
Dialog: 8377
Anlagen zur Lagerung von brennbaren Gasen fallen ab 3t unter die Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG. Anlagen von 3t bis 30t sind in Spalte 2 der Anhang zur 4. BImSchV aufgeführt, d.h. das Genehmigungsverfahren kann nach § 19 BImSchG (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden. Bei mehr als 30t muss das Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden. In Nordrhein ...
Stand: 04.01.2008
Dialog: 6311
Auf Grund der sehr allgemeinen Fragestellung ist eine präzise Antwort unmöglich. Deshalb kann hier nur eine erste allgemeine Einschätzung getroffen werden. Ethanol hat einen Flammpunkt von 12oC und wird damit als leichtentzündlich eingestuft. Somit sind - auch ohne eine Erwärmung - prinzipiell alle entsprechenden Schutzmaßnahmen für diese Gefahrenklasse zu treffen. Insbesondere sei hier auf die Ge ...
Stand: 22.08.2006
Dialog: 129
Direkte praktische Auswirkungen hat das Außerkrafttreten der VbF und der Übergang auf die BetrSichV/GefStoffV zunächst insofern, dass sich die Mengen für die erlaubnisbedürftige Lagerung verändert haben. War nach der VbF ein Lager bereits ab 1000 Litern Lagervolumen erlaubnisbedürftig, so ist dies nach der BetrSichV eine Lageranlage ab 10.000 Liter hoch- oder leichtentzündlicher Flüssigkeit. Überw ...
Stand: 19.10.2005
Dialog: 2239
Zwischen der Einstufung der leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten nach der Betriebssicherheitsverordnung .BetrSichV- und dem EU-Recht bestehen keine Unterschiede. Im Gegenteil, mit der Einführung der BetrSichV sollten die Einstufungskriterien vereinheitlicht werden. In der BetrSichV sind als Begriffe nur entzündliche, leicht- und hochentzündliche Flüssigkeiten genannt. Ein separates Einstufu ...
Stand: 19.10.2005
Dialog: 2030
Wir gehen davon aus, dass es sich bei einem verlastbaren Tank um einen Transportbehälter für Gefahrgüter, z.B. einen Dieseltank, der auf der Baustelle zur Betankung von Baustellenfahrzeugen eingesetzt wird, handelt. In diesem Fall ist das Gefahrgutrecht Straße anzuwenden (GGVSE). Das Gefahrgutrecht schließt Grundsätzlich die Beförderung beschädigter Behälter (Versandstücke) aus. Dabei ist zu unter ...
Stand: 10.10.2005
Dialog: 3453