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Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ist bei entzünd ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
In Fragen der Zusammenlagerung sind zunächst die Angaben des Sicherheitsdatenblattes des angefragten Gefahrstoffes zu Rate zu ziehen. Dort sollten Sie in Abschnitt 7 Schutzmaßnahmen bzw. Anforderungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, sprich zur Zusammenlagerung mit anderen Stoffen, finden. Idealerweise ist auf dem Sicherheitsdatenblatt die Lagerklasse benannt, ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Die Definition für Arbeitsräume ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 2 Absatz 3 sind Arbeitsräume die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Hierzu zählen auch die von Ihnen genannten Fahrzeughallen. ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 42433
Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert werde ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Als erste und wichtigste Vorschrift ist hier die Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- zu nennen. Grundsätzlich ist bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs.1 Gefahrstoffverordnung zu erstellen. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind auch Lagertätigkeiten gem. § 3 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind grundsätzlich Stoffe und Gemische im ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 25376
Batterien enthalten Gefahrstoffe wie Batteriesäure (Schwefelsäure) und Blei. Für den Umgang mit diesen Gefahrstoffen ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht die Gefahrstoffverordnung maßgebliche Rechtsvorschrift. Welche Maßnahmen im Einzelnen zu treffen sind, richtet sich nach Art und Umfang der vorgesehenen Lagerung. Die möglichen Gefährdungen sind daher im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eige ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 6765
Grillanzünder sind üblicherweise mit dem H-Satz H304 (Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein) eingestuft und gekennzeichnet (Aspirationsgefahr). Nach Anhang IV Tabelle 6.4 der CLP-Verordnung resultiert aus dieser Einstufung der Sicherheitshinweis P405 (Unter Verschluss aufbewahren.). Die Verwendung dieses Sicherheitshinweises im Rahmen der Kennzeichnung wird von den Leit ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da es hier auf den gelagerten Stoff ankommt.Grundsätzlich gilt nach § 8 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- folgendes:(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass durch Verwendung verschließbarer Behälter eine sichere Lagerung, Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen auch bei der Abfallentsorgung gewährleistet ist. (5) Der Arbeitgeber hat sicherzustell ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
Für das Lagern von kleinen Mengen von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 510 maßgebend. Zu der Kleinmengenregelung ist insbesondere folgende Fußnote aus der TRGS 510 hilfreich:"TRGS 510 wurde umfassend überarbeitet, die wesentlichen Änderungen sind:Die bisherigen Kleinmengenregelungen wurden von Anlage 9 in Nummer 4 überführt.In Nummer 4.1 finden sic ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 42208
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Hier wird in § 8 Absatz 5 folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Grundsätzlich müssen Laugen und Säuren so gelagert werden, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden (§ 8 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Der Arbeitgeber hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Weiter gilt nach § 8 Abs. 7 GefStoffV, dass als giftig oder sehr giftig eingestufte Stoffe und Zubereitungen unter Ver ...
Stand: 16.08.2017
Dialog: 25450
Bei Argon handelt es sich um ein Gas unter Druck, welches bei Erwärmung explodieren kann, mit dem H-Satz 280. Weitere Informationen können der Gestis Stoffdatenbank entnommen werden. In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist unter dem Punkt 10.3 Absatz 3 folgendes nachzulesen: "Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in geeigneten Sicherheitsschränken mit e ...
Stand: 01.06.2017
Dialog: 29421
Nein, die Aufstellung eines Gefahrstoffschrankes für brennbare Flüssigkeiten auf dem Flur eines Labortraktes ist nicht zulässig. Siehe hierzu die Ausführungen des Punkt 4.2 Absatz 4 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort heißt es: "(4) Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen fü ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29209
Ja, hier gelten die gleichen Regelungen. Somit sind bei der Lagerung der brennbaren Desinfektionsmittel die selben Vorschriften wie bei der Lagerung anderer brennbarer Flüssigkeiten anzuwenden. Ein Ziel der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkei ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
Für die Lagerung von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung mit dem technischen Regelwerk heranzuziehen. Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten 1. Ein- und Auslagern, 2. Transportieren innerhalb des Lagers und 3. Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe. Lebensm ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
Nach der TRGS 520 ist ein Lagerabschnitt eine Teilfläche des Lagerbereichs, der nur für eine bestimmte Abfall- bzw. Sortiergruppe genutzt werden darf. Unter der Nummer 4.4.1 ist u. a. folgendes nachzulesen: "... (4) In Zwischenlagern sind die Lagerabschnitte (siehe Nummer 6.3.4 Absatz 6) als Brandabschnitte auszuführen. (5) Im Lagerabschnitt II sind zur Abschwächung schädlicher Auswirkungen einer ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
Bei einem mobilen Bratwurststand mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", somit können diese nachts in ein Gebäude geschoben werden. Siehe hierzu Punkt 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es: "Diese TRGS gilt nicht 1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden ...
Stand: 22.02.2017
Dialog: 28472
In § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- heißt es: "Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist," In der TRGS 510 ist folgende Fußnote zum Verständnis hilfreich: "TRGS 510 wurde umfassend überarbeitet, die wesentlichen Änderungen sind: Die bisherigen Kleinmengenregelungen wurden von Anlage 9 in Numme ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 28113
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Ziffer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme. Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere Ab ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27575