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An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

Hierzu ist in der Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) folgendes nachzulesen:"Kategorie F1: an Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.Kategorie F2: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.Sortiment: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hab ...

Stand: 17.12.2018

Dialog: 1104

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