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Wie verhält es sich mit der Entgeltfortzahlung bei der Beschäftigung und Bezahlung einer Schwangeren in einer Zeitarbeitsfirma?

gezahlt. Somit würden sich Arbeitsaufträge, die Sie während der Schwangerschaft nicht mehr bekommen, nicht auf den Mutterschutzlohn auswirken.(Hinweis zur Begriffsbestimmung von „vor dem Eintritt der Schwangerschaft“: Ist die Schwangerschaft z. B. im Januar eingetreten, errechnet sich der Durchschnittsverdienst aus den Monaten Dezember, November und Oktober). Zur Berechnung des durchschnittlichen ...

Stand: 09.08.2018

Dialog: 6581