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In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
Tätigkeiten keine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.Sollte die interne Prüfung ergeben, dass es sich um Beschäftigte handelt, dann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 43065
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung, ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,• die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und• das Ergebnis ihrer Überprüfun ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
In Ihrem Fall ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, wenn die Sicherheit anderer Personen durch die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gefährdet ist.Grundsätzlich muss keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wenn ein Betrieb keine Beschäftigten hat. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeit ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30842
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentatio ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
In den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden nur wenige konkrete formale Anforderungen an die Gestaltung der Unterweisungsunterlagen und der Gefährdungsbeurteilung gestellt. Auch in den zu den Unterweisungen und zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlichten technischen Regeln wie TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/trgs) wird der Schwerpunkt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
Das Arbeitsschutzgesetz im Allgemeinen und die Betriebssicherheitsverordnung im Speziellen fordern vom Arbeitgeber die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument, um systematisch die möglichen Gefahren, die mit der Benutzung z. B. eines Arbeitsmittels einhergehen, zu betrachten und angemessene, dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der allgemein ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 6180
Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
können jedoch ausschließlich in der jeweiligen Filiale, ggf. mit zentraler Unterstützung erfolgen.Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in einer oder mehreren Filialen kann als „Muster“ erstellt werden. Damit vereinfacht das Unternehmen die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in den einzelnen Filialen. Eine unmittelbare Übernahme der Gefährdungsbeurteilung („1:1“) erfüllt jedoch die gesetzliche ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42916
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen, s ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
, auch durch andere Bereiche. In der Praxis haben viele Betriebe bereits die Gefährdungsbeurteilung insbesondere für die physischen Faktoren erstellt und müssen nun die psychischen Gefährdungen nachbeurteilen, sei es, dass dieser Faktor nicht bekannt war oder die passenden Beurteilungshilfen fehlten. Es gibt dabei keine Verpflichtung, psychische Belastungen in einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung zu behandeln ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
Nach § 1 (1) Nr. 15 SGB VII sind u. a. folgende Personen bei den Unfallversicherungsträgern versichert: Personen, die a) auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalte ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurtei ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
Die tätigkeitsbezogene Analyse der psychischen Belastungen an einem Filialstandort wird ein gutes Grundgerüst für die Beurteilung der Gefährdungen an anderen Filialstandorten, in denen gleichartige Tätigkeiten ausgeführt werden, ergeben. Aus hiesiger Sicht sind aber gerade bei psychischen Gefährdungen die individuellen Standortfaktoren mit zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem o.g. "Grundgerüst" s ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166