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Gibt es für bestimmte Personengruppen gesonderte Regelungen bezüglich maximal zulässiger Raumtemperaturen?

müssen vielmehr auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung und unter Beteiligung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Beschäftigtenvertretung (Betriebs-/Personalrat) ermittelt und festgelegt werden.Werdende Mütter sind in jedem Fall über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu informieren [§ 14 Absatz 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG)]. ...

Stand: 10.06.2022

Dialog: 9088