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Sind für Außendienstmonteure Umkleideräume mit Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- bzw. Straßenkleidung vorzusehen?

) für die Beschäftigten führen. Was allerdings ausgeschlossen bleibt, ist das erforderliche Umkleiden im Freien (fehlender Schutz gegen Witterungseinflüsse). Prinzipell könnte der Arbeitgeber die Arbeit auch so organisieren, dass Arbeitsbeginn und Arbeitsende nach Möglichkeit am Firmensitz erfolgen und somit das erforderliche Umkleiden in den Umkleideräumen des Betriebes zu erfolgen hat. ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 3564