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Gibt es für die Beschäftigten in der Nuklearmedizin wegen des Umganges mit offenen radioaktiven Stoffen Sonderurlaub?

Nein. Nach dem Strahlenschutzrecht ist ein Sonderurlaub nicht vorgesehen, denn der nuklearmedizinische Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass er den Strahlenschutzvorschriften entspricht. Bei einem vorschriftsgemäßen Betrieb sind unvertretbare Gesundheitsbelastungen nicht zu erwarten. ...

Stand: 24.03.2016

Dialog: 736

Welcher persönliche Schutz ist für die Überprüfung von Seecontainern auf Radioaktivität empfehlenswert?

Ihre Frage bezieht sich auf zwei Themenbereiche:Schutz vor RadioaktivitätSichere Nutzung eines FahrkorbesZur Radioaktivität finden Sie im folgenden Link umfangreiche Informationen:https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/index.jspEs läßt sich zusammenfassen:Da an Seecontainern keine größere Kontamination zu erwarten ist, ist im Normallfall keine besondere Schutzausr ...

Stand: 13.01.2020

Dialog: 14626

Welche Anforderungen bestehen für den Umgang mit S-35 (Betastrahler) unterhalb der Freigrenze?

Für Tätigkeiten mit S-35 unterhalb der Freigrenze gilt:zu 1.: Müssen dafür spezielle Genehmigungen eingeholt werden?Für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze ist keine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erforderlich. Erst wenn Sie die Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für S-35 überschreiten, unterlie ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6652