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Sollte ein Stoff nach Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, greifen die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Lieferanten eines Erzeugnisses, welches einen Stoff in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthält, der in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, teilen di ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
müssen. Dies gilt mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2015/830 seit dem 01. Juni 2015; nach Artikel 2 der Verordnung müssen auch Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer vor dem 01. Juni 2015 zur Verfügung gestellt wurden, spätestens seit dem 01. Juni 2017 diesen Vorgaben entsprechen. ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 42223
mindestens einen gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoff enthält oder • bei nichtgasförmigen Gemischen in einer Einzelkonzentration von ≥ 0,1 Gewichtsprozent mindestens einen karzinogenen Stoff der Kategorie 2 enthält oder einen reproduktionstoxischen Stoff der Kategorie 1A, 1B oder 2, ein Hautallergen der Kategorie 1, ein Inhalationsallergen der Kategorie 1, einen Stoff, der Wirkungen ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
-Verordnung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.Nach TRGS 400 Abs. 5.1 ist jedoch zu beachten: (2) "Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Lieferanten ein korrektes Sicherheitsdatenblatt angefordert und von diesem geliefert werden." Das "einfache Übernehmen ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
weiterzugeben.Eine Ausnahme von dieser Pflicht gibt es bei Lebensmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nur für "für den Endverbraucher bestimmte Gemische in Form von Fertigerzeugnissen" (einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen und Aromastoffen in Lebensmitteln (Artikel 2 Abs.6 REACH)). Diese für den Endverbraucher bestimmten Stoffe und Gemische in Form von Fertigerzeugnissen ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
nicht erfüllen, aufzulisten. Anhand dieser Angaben muss der Abnehmer problemlos die Gefahren der in dem Gemisch enthaltenen Stoffe erkennen können. Die mit dem Gemisch selbst verbundenen Gefahren sind in Abschnitt 2 anzugeben."Im Folgenden wird ausgeführt, dass hierzu auch Konzentrationsbereiche angegeben werden dürfen. Dies dient dazu geheime Rezepturen der Lieferanten zu schützen. Die Gefahren müssen dabei ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
Nein, es besteht keine Verpflichtung für ein Sicherheitsdatenblatt.Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Im Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe d) der REACH-Verordnung ist folgendes nachzulesen:"(6) Titel IV gilt nicht für die folgenden für den Endverbraucher bestimmten Zubereitungen in Form ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43043
oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1. gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen, 2. Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
. 19 ChemSanktionsV i. V. m. § 26 Abs. 1 Nr. 11 ChemG bußgeldbewährt.Ein Bußgeld kann somit den Zulieferer als auch den Arbeitgeber als Endanwender betreffen.Das Bußgeld kann in allen Fällen bis zu 50.000 Euro betragen (§ 26 Abs.2 ChemG).Auf § 4 Abs. 3 GefStoffV weisen wir hin. Dort wird ausgeführt: "(3) Die Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, muss ...
Stand: 04.08.2025
Dialog: 22952
ist bei Stoffen gemäß Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) anzugeben. Bei registrierungspflichtigen Stoffen muss der Produktidentifikator mit dem für die Registrierung angegebenen Produktidentifikator übereinstimmen; ferner ist die nach Art. 20 Abs. 3 der REACH-VO zugeteilte Registrierungsnummer anzugeben. Zusätzliche Identifikatoren können angegeben werden, selbst ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 44113
In Anhang VIII der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung ) sind die HARMONISIERTE INFORMATIONEN FÜR DIE GESUNDHEITLICHE NOTVERSORGUNG UND FÜR VORBEUGENDE MAßNAHMEN geregelt. Der Geltungsbereich des Anhang VIII ist in Absatz 2 des Anhangs beschrieben. Laut Absatz 2.2 gilt der Anhang VIII gilt nicht für Gemische für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung und für Gemische für produkt ...
Stand: 22.09.2025
Dialog: 43846
nach Artikel 66 Absatz 1 der REACH-Verordnung der ECHA in jedem Fall anzuzeigen, dass er einen zulassungspflichtigen Stoff verwendet.2. Der nachgeschaltete Anwender verwendet den zulassungspflichtigen Stoff in der Form, dass seine Verwendungen nicht von Ihrem Zulassungsantrag abgedeckt sind. In diesem Fall hat der nachgeschaltete Anwender einen eigenen Zulassungsantrag bei der ECHA zu stellen. Im Rahmen ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 43535
genannten Stoffe anzugeben. Den Lieferanten von Gemischen steht es frei, zusätzlich alle in dem Gemisch enthaltenen Stoffe einschließlich der Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung nicht erfüllen, aufzulisten. Anhand dieser Angaben muss der Abnehmer problemlos die Gefahren der in dem Gemisch enthaltenen Stoffe erkennen können. Die mit dem Gemisch selbst verbundenen Gefahren sind in Abschnitt 2 ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43275
der Bezeichnung der WGK sowie ggf. einem Hinweis auf dispergierende oder emulgierende Eigenschaften des Stoffs oder einzelner Bestandteile des Gemischs,bei Gemischen: der prozentualen Anteile der Inhaltsstoffe mit WGK 1, 2 oder 3, insbesondere wenn diese zur Herstellung neuer Gemische eingesetzt werden.Die WGK gibt an, in welchem Maße ein Stoff oder Gemisch Gewässer gefährden kann. Grundsätzlich ...
Stand: 15.05.2025
Dialog: 44124
Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden.". Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
anderes. Sicherheitsdatenblätter sind entsprechend Anhang II REACH-Verordnung zu erstellen. Hier können Sie auch nachlesen welche Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung in den Abschnitten 2 und 3 des SDBs erforderlich sind. Einige der im SDB erforderlichen Angaben können länderspezifisch sein, wie z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte. Beim Versand in die USA ist zu beachten, dass es sich sowohl bei Verordnung ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
zu Gefahreneigenschaften im Online-Handel müssen so vorgehalten werden, dass der private Endverbraucher diese zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den Warenkorb legen und den Bestellvorgang einleiten kann.Die Werbung muss gemäß Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung die folgenden Angabenenthalten, die direkt und nicht über einen Link auf andere Seiten verfügbar sein müssen:Gefahrenhinweis(e) (H-Sätze ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720