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Sind wir Hersteller einer Gesamtheit von Maschinen, wenn wir als Hauptlieferant die steuerungstechnische Anbindung von zugekauften Maschinen übernehmen?

Die Maschinenverordnung (MaschV) definiert in § 2 "Begriffsbestimmungen" Ziffer 10. den Hersteller wie folgt: „Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick auf ihr Inverkehrbr ...

Stand: 17.12.2013

Dialog: 20005

Welche Form muss die Herstellererklärung haben? Reicht eine E-Mail?

werden, so können Sie diese direkt der für den Hersteller bzw. Einführer zuständigen Marktaufsichtbehörde über das internetgestützte Meldesystem ICSMS mitteilen.Die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Anforderungen nach der Maschinenrichtlinie entbindet den Hersteller jedoch nicht automatisch von zivilrechtlichen Produkthaftungsansprüchen im Schadensfall. Hier bedarf es immer einer Klärung im Einzelfall ...

Stand: 16.04.2013

Dialog: 18328