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Was muss eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung beachten, wenn sie selbstgefertigte Produkte auf dem Weihnachtsmarkt verkauft?

nicht erforderlich und auch nicht zulässig.Nach dem ProdSG sind aber die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:Die Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden (scharfe Kanten, nicht ausreichende Standsicherheit; § 3 Abs. 2 ProdSG).Name und Kontaktanschrift des Herstellers sind auf dem Produkt anzubringen bzw ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 22082