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Ist eine Kennzeichnung "Warnung vor Gasflaschen" für Räume, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, auch nach weiteren Vorschriften oder Regeln gefordert?

 nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 11724

Dürfen Propangasflaschen auf beweglichen Flaschenkarren nach der Benutzung einfach in der Produktion abgestellt werden?

das Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt werden. Aus Letzterem können aus der o. g. Quelle bzgl. Propan folgende Lagerbedingungen entnommen werden: -Behälter sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen. -Behälter bei weniger als 50 °C an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. -Aufrecht aufbewahren, gegen Umfallen sichern. -Vor Sonneneinstrahlung schützen. -Nicht in Fluchtwegen und Arbeitsräumen und in deren unmittelbarer ...

Stand: 05.01.2017

Dialog: 19178