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Wann sollte eine Abstimmung der Anwendungszwecke der in Zubereitungen eingesetzten Rohstoffe zwischen Hersteller und nachgeschaltetem Anwender erfolgen?

Grundsätzlich sollte der nachgeschaltete Anwender im eigenen Interesse so früh wie möglich Kontakt mit seinen jeweiligen Rohstoffherstellern/Importeuren aufnehmen, um schon im Vorfeld abzugleichen, ob sein spezifischer Verwendungszweck durch das Registrierungsverfahren des Herstellers abgedeckt ist. Bei registrierten Stoffen ist die Information mindestens einen Monat vor der nächsten Lieferung an ...

Stand: 09.01.2007

Dialog: 4935

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