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In welchem Artikel definiert sich der Registrierungszeitraum für phase-in Stoffe in einer Menge größer 1 to und kleiner 100 to pro Jahr und Hersteller?

Artikel 23 der REACH-Verordnung regelt besondere Bestimmungen für phase-in-Stoffe. Art. 23 Abs. 3 regelt die Registrierungsfrist für vorregistrierte phase-in-Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr und Hersteller/Importeur hergestellt oder eingeführt werden. Die Stoffe müssen bis zum 1. Juni 2018 registriert werden. In der deutschen Übersetzung der REACH-Verordnung liegt ein Druckfehle ...

Stand: 11.12.2009

Dialog: 5250

Darf ein von „Firma A“ registrierter Stoff auch von Herstellerfirmen vermarktet werden, die sich nicht an der Registrierung beteiligt haben?

Es gilt grundsätzlich: Jedes Unternehmen, das registrierpflichtige Stoffe herstellt oder importiert, muss diese registrieren - unabhängig davon, ob jemand anderes denselben Stoff bereits registriert hat. Falls derselbe Stoff bereits registriert wurde, kann sich das Unternehmen bezüglich bestimmter Informationen (im wesentlichen die intrinsischen Daten) an die Registrierung eines Federführenden mit ...

Stand: 28.09.2009

Dialog: 5282

Welche REACH-Verpflichtungen gelten für importierte Produkte, die Glycerin und Monoglyceride enthalten?

Alle Stoffe als solche oder in einer oder mehreren Zubereitungen, die Sie in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr (pro Kalenderjahr) importieren oder herstellen, müssen Sie registrieren lassen. Das bedeutet auch, dass alle Chemikalien, die in die EU importiert werden, also in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, registriert werden müssen. Ausnahmen von der Registrierungspflicht sind ...

Stand: 28.09.2009

Dialog: 5281

Frage zur Registrierung von Polymeren und Additiven als Bestandteile einer importierten Dispersion

Monomere in importierten Polymeren, die mit anderen Stoffen zu Zubereitungen (Dispersionen) verarbeitet wurden, müssen unabhängig davon, ob sie schon in der EU registriert wurden, vom Importeur registriert werden, sofern das Polymer zu mindestens 2 Massenprozent aus diesem Monomer besteht und die Gesamtmenge mindestens 1 Tonne pro Jahr beträgt. Gleiches gilt für die eingesetzten Additive. Eine Reg ...

Stand: 28.09.2009

Dialog: 5287

Wann fallen chemisch veredelte Rohstoffe z.B. aus dem Bereich Pigmente und Oberflächenbehandlung/Oberflächenveredelung unter REACH?

Jede chemische Substanz ist registrierungspflichtig, wenn sie nicht ausdrücklich ausgenommen wird. Pigmentbelegung ist deshalb entweder die Herstellung einer Zubereitung (mechanische Belegung) oder die Herstellung einer Substanz (reaktiver Prozess). Eine Registrierverpflichtung gibt es nicht für Zubereitungen, wohl aber für die Herstellung von Substanzen in einer Menge ab 1 t/Jahr. Das heißt, eine ...

Stand: 28.09.2009

Dialog: 5285

Sind Rohstoffe, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden und ausschließlich in die Kosmetikproduktion gehen, registrierungspflichtig?

Rohstoffe, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden und ausschließlich in die Kosmetikproduktion gehen, sind wie andere Stoffe auch registrierungspflichtig. Der Importeur hat die normalen Pflichten wie jeder andere Importeur, d.h. insbesondere, dass er den Stoff registrieren muss. ...

Stand: 28.09.2009

Dialog: 5283

Muss bei importierten beschichteten Fasern eine Registrierung erfolgen und wer hat diese Registrierung vorzunehmen?

1.) Sie importieren beschichtete Fasern aus einem Nicht-EU-Land. Die beschichtete Faser ist in der Regel ein Erzeugnis (ausgenommen evtl. Stapelfasern, die keine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt bei der Herstellung erhalten haben). Für Erzeugnisse besteht nur bei besonderen Bedingungen eine Registrierpflicht eines enthaltenen Stoffes. Ein Stoff in oder auf dieser Faser, diesem Erzeugnis s ...

Stand: 28.09.2009

Dialog: 5299

Inwieweit sind Importeure von Schrauben und chemischen Schraubensicherungen von REACH betroffen?

Ihre Frage enthält zwei unterschiedliche Einzelkomponenten. 1. Registrierungspflicht von Schrauben: Die REACH-Verordnung befasst sich mit der Registrierungspflicht von Stoffen. Im Fall von Schrauben handelt es sich um so genannte Erzeugnisse (Artikel 3, Nr. 3) , deren Funktion definitionsgemäß nicht durch ihre Stoffwirkung (Metallkomponenten der Legierung), sondern durch die äußere Form (Schraube) ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5368

Welche Stoffmengen dürfen nach dem 01.06.2008 noch ohne behördliche Meldungen hergestellt oder geliefert werden?

Laut Artikel 24 der REACH-Verordnung gelten nach Richtlinie 67/548/EWG angemeldete Stoffe als registriert. Falls ein solcher Stoff das nächste Tonnageband erreicht, müssen die entsprechend notwendigen Informationen eingereicht werden. Dies ist in Ihrem Beispiel nicht der Fall, da Sie sich weit unterhalb der Schwelle von 1 Tonne pro Jahr befinden. Die Tonnagebänder nach altem Chemikalienrecht haben ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5376

Was ist, wenn bei einer Jahresproduktionsmenge von 1.200 Tonnen nur 400 Tonnen verkauft werden und der Rest in eigener Produktion weiterverarbeitet wird?

Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei dem Produkt auch im Sinne von REACH (Artikel 3 Ziffer 15) um ein Zwischenprodukt handelt. Ein Zwischenprodukt ist nach REACH definiert als ein Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden. Sofern das Produkt jedoch verwendet wird, um daraus beispielsweis ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5372

Welche Pflichten haben wir nach der REACH-Verordnung bei der Herstellung diverser Korrosionsschutz-Produkte?

Die Frage ist sehr generell gestellt. Eine umfassende Antwort würde den Rahmen der Beratung, den REACH-Net bieten kann, deutlich überschreiten. Verstehen Sie also bitte diese Antwort nicht als vollständig, sondern als Orientierung. Es gibt zu allen Unterpunkten kleine „wenn und aber“, Ausnahmen etc., die aber zunächst für das Verständnis nicht von Bedeutung sind, sondern eher vom Wesentlichen able ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5340

Welche Dinge müssen wir als Hersteller elektronischer Baugruppen registrieren lassen? Brauchen wir Sicherheitsdatenblätter?

Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob Ihre Waren aus der EU stammen oder von außerhalb der EU kommen. Beziehen Sie die Waren aus der EU, so sind Sie als Hersteller von elektronischen Baugruppen im Sinne von REACH ein klassischer "nachgeschalteter Anwender“. Beziehen Sie die Waren außerhalb der EU, so sind Sie ein "Importeur". Lieferungen aus der EU: Hier sollten Sie davon ausgehen dürfen, da ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5346

Was ist bei der Herstellung von Silberpulver aus Silbernitratlösung, die vorher nasschemisch aus Silbergranulat umgesetzt wurde, zu beachten?

Zu 1.: Sie sind in Bezug auf Silbernitrat, die Lauge und das Reduktionsmittel möglicherweise Anwender. Wenn Sie die Stoffe jedoch nicht innerhalb der EU einkaufen, sind Sie entsprechend der REACH-Verordnung Importeur. In Bezug auf das Silber sind Sie Hersteller. Importieren oder stellen Sie die Stoffe in Mengen über 1 Tonne pro Jahr her, sind sie für diese Stoffe auch registrierungspflichtig. Zu 2 ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5347

Fallen für die REACH-Registrierung Gebühren an?

In Artikel 74 der REACH-Verordnung ist festgelegt, dass die Registrierung gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr wird in einer Verordnung der Kommission festgelegt, die bis zum 1. Juni 2008 zu erlassen ist. Von der Gebührenpflicht befreit sind Registrierungen von Stoffen in einer Menge zwischen 1 und 10 Tonnen, wenn das Registrierungsdossier die gesamten Informationen nach Anhang VII enthält. ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5341

Sind Stoffe oder Zubereitungen, die gezielt für wehrtechnische Erzeugnisse hergestellt werden, von REACH ausgenommen?

Der Text der REACH-Verordnung in Artikel 2 Absatz 3 sagt eindeutig aus, dass - Ausnahmen von der REACH-Verordnung nur in besonderen Fällen, - von den Mitgliedstaaten zugelassen werden dürfen, - wenn dies im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist. Ein Automatismus für die Ausnahme wehrtechnischer Erzeugnisse von REACH ist damit keinesfalls gemeint, sondern eine Einzelfallentscheidung dur ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5343

Was ist bei der Registrierung von importierten Polymerdispersionen zu beachten?

Monomere sind Stoffe und müssen gemäß Artikel 6 unter REACH registriert werden. Für die großvolumigen Monomere wie Styrol, Butadien, Ethylen, Vinylacetat, Butylacrylat wird es mit Sicherheit ein Konsortium von Herstellern und Importeuren geben, die den jeweiligen Stoff gemeinsam registrieren. Nur für "neue Monomere", die noch nicht von anderen Herstellern und/oder Importeuren registriert wurden, g ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5398

Müssen Extrakte für Kosmetikprodukte als Substance oder als Intermediates angesehen werden?

Der Begriff Zwischenprodukt bezeichnet unter REACH Stoffe, die für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht und in einen anderen Stoff umgewandelt werden (Artikel 3 Absatz 14). Diese Definition trifft auf die Einzel-Komponenten Ihrer kosmetischen Formulierungen nicht zu. Die von Ihnen benannten Extrakte bleiben als Einzelstoffe im Kosmetikprodukt bestehen. Sofern Sie die ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5394

Was müssen wir als Hersteller von PVC-Kanalrohren unternehmen, um REACH zu erfüllen?

PVC ist ein Polymer und damit von REACH ausgenommen (Artikel 2 Ziffer 9 REACH-Verordnung). Registriert werden muss jedoch das Monomer Vinylchlorid, wenn Sie im Sinne der REACH-Verordnung Hersteller oder Importeur des Polymers sind oder dieses noch nicht von einem vorgeschalteten Akteur der Lieferkette registriert wurde und die Gesamtmenge des Monomers mindestens 1 Tonne pro Jahr beträgt (Artikel 6 ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5390

Was muss ein Chemikalienhändler beachten, der Stoffe von EU-Herstellern in der EU vertreibt?

Stoffe als solche oder in Zubereitungen sind zu registrieren, wenn sie in der EU hergestellt sind oder in die EU importiert werden. Ein Händler, der Stoffe von EU-Herstellern vertreibt, ist somit nicht registrierungspflichtig. Er hat allerdings die Pflicht zur Weitergabe von Informationen. Diese Pflichten sind im Titel IV der REACH-Verordnung "Informationen in der Lieferkette" ausführlich beschrie ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5391

Ist ABS-Recyclinggranulat ein neuer Stoff, der registriert werden muss?

Das Granulat müsste der Beschreibung nach kein Stoff, sondern eine Zubereitung sein (Art. 3 Nr. 2 REACH-VO). Für Zubereitungen gilt, dass nicht sie selbst, sondern die in ihr enthaltenen Stoffe zu registrieren sind, sofern der Hersteller/Importeur den jeweiligen Stoff in einer Menge von über 1 t/a herstellt/importiert. Im vorliegenden Fall sollten die einzelnen Stoffe eigentlich bereits für die Ve ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5393

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