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Darf ein großer Betriebsverbandkasten nach DIN 13169:2021-11 auch mit dem Inhalt gemäß DIN 13157:2021-11 befüllt werden?

der Betriebsverbandkasten nach DIN 13169:2021-11 wieder aufgefüllt werden. Der Unterschied besteht lediglich in der Menge des Fertigpflastersortiments, der Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut und der Gesichtsmaske, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683. Siehe hierzu die Auflistung "Erste-Hilfe-Material" der DGUV (Stand: Februar 2022). ...

Stand: 06.06.2025

Dialog: 44062

Müssen Erste-Hilfe Leistungen an einem Außendienstmitarbeiter bei seinem Arbeitgeber aufgezeichnet / dokumentiert werden?

zu behandeln."In der DGUV Regel 100-001 ist unter der Nummer 4.6.6 noch Folgendes zur Erläuterung nachzulesen:"Die lückenlose Aufzeichnung der Ersten Hilfe liefert eine wichtige Grundlage für die Planung und Organisation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens. Die Aufzeichnungen dienen auch als Informationsquelle zur Identifizierung von Unfallschwerpunkten im Betrieb. Daneben besteht ...

Stand: 05.06.2024

Dialog: 14719

Muss das Erste-Hilfe-Material für alle Beschäftigten frei zugänglich sein?

-Hilfe-Material so aufzubewahren ist, dass es vor schädigenden Einflüssel geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist.Die Lagerung des Erste-Hilfe-Materials in einem abgeschlossenen Raum entspricht nicht den v.g. Anforderungen. Wir empfehlen, die Situation im Arbeitsschutzausschuss (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz) und mit den entsprechend Beteiligten (Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft ...

Stand: 06.03.2025

Dialog: 11017

Muss eine Nadelstichverletzung in der Arztpraxis ins Verbandbuch eingetragen werden?

." Weitere Erläuterungen bietet die DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention:"4.6.6 Die lückenlose Aufzeichnung der Ersten Hilfe liefert eine wichtige Grundlage für die Planung und Organisation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens.Die Aufzeichnungen dienen auch als Informationsquelle zur Identifizierung von Unfallschwerpunkten im Betrieb. Daneben besteht ein versicherungsrechtlicher Aspekt ...

Stand: 01.02.2024

Dialog: 5032

Müssen Erste-Hilfe-Leistungen, die für Beschäftigte anderer Arbeitgeber erbracht werden, dokumentiert werden?

sein können und daher dokumentiert werden sollten:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln. Die lückenlose Aufzeichnung der Ersten Hilfe liefert eine wichtige Grundlage für die Planung und Organisation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens. Die Aufzeichnungen dienen ...

Stand: 20.11.2018

Dialog: 14094

Gibt es Richtlinien oder Grundsätze, bis wann ein verunfallter Arbeitnehmer durch einen Notarzt erstversogt sein muss und bis wann diese Person geborgen sein soll?

, bis wann ein verunfallter Arbeitnehmer durch einen Notarzt erstversogt sein muss und bis wann diese Person geborgen sein soll.Als Orientierung können u.E. aber die Ausführungen der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" dienen. Dort heißt es unter Ziffer 4.2.3 "Transport durch den betrieblichen Rettungsdienst" bzw. 4.2.3.1 "Erfordernis" (Auszug):." ... Die durchschnittliche Anfahrtszeit des öffentlichen ...

Stand: 20.06.2016

Dialog: 10274

Muss die Bestellung sowie die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern dokumentiert werden?

Hilfe im Betrieb" gegebenen Informationen dienen auch der Erläuterung der v.g. arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerke und sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und bei der Ersthelfer-Bestellung sowie deren Aus- und Fortbildung genutzt werden.   ...

Stand: 14.06.2018

Dialog: 13717

Wie gehe ich als Ersthelfer, Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit damit um, wenn eine verunfallte Person die Erste Hilfe nicht annehmen möchte?

zur Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen (§ 24 Abs. 6 BGV A 1) näher eingegangen: "Die Aufzeichnungen dienen der Dokumentation eines betrieblichen Geschehens, dem Nachweis eines ordnungsgemäßen Ablaufs der im Betrieb organisierten Ersten Hilfe und als Grundlage für Verbesserungen der Vorsorge. Die Dokumentation ist fünf Jahre aufzubewahren. Eine lückenlose Dokumentation dient auch als Nachweis ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22007