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Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
täglich (zuzüglich Pausen) beschäftigt werden darf und auch die Ruhepausen gemäß ArbZG gewährt werden müssen (mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden). Die Arbeitszeit darf nur auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird."Hinsichtlich der Vergütung von Stillpausen wird im § 23 ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird."Die Stillzeit ist Arbeitszeit und keine Ruhepause.Der Arbeitgeber muss ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4838
Aus den mutterschutzrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG ergibt sich keine spezielle Forderung nach einer Teeküche.Für Bürobeschäftigte muss der Arbeitgeber auch gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV grundsätzlich keinen separaten Pausenraum zur Verfügung stellen. Allerdings müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter während der Pausen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9171
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.“ Das Mutterschutzgesetz legt ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
zu ermöglichen. Auf Verlangen der stillenden Mitarbeiterin ist sie "während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
- mittelschwere Arbeiten: 26 °C Relative Luftfeuchtigkeit über 60 %: leichte Arbeiten: 28 °C - mittelschwere Arbeiten: 24 °CEs handelt sich um Durchschnittwerte, die nur gelegentlich für wenige Minuten (< 5 Minuten) überschritten werden dürfen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass betriebstechnisch unvermeidbare Wärmestrahlung nicht in unzuträglichem Ausmaß auf die werdende und stillende Mutter einwirkt.Zum ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
hat, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
))Des Weiteren hat der Arbeitgeber nach § 9 Abs. 3 MuSchG sicherzustellen, dass sich eine schwangere Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.Ihr Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 10 MuSchG zu erstellen und die erforderlichen ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
die Möglichkeit haben, sich auf einer geeigneten Sitzgelegenheit kurzfristig auszuruhen.Werdenden und stillenden Müttern ist während der Pausen und, soweit es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen, sich auf einer Liege in einem geeigneten Raum hinzulegen und auszuruhen (siehe Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A 4.2 Punkt 6).Sonn ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
müssen werdenden und stillenden Müttern jedoch während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit Einrichtungen bereitgestellt werden, in denen sie sich unter geeigneten Bedingungen setzen, hinlegen und ausruhen sowie stillen können.Die Einrichtungen müssen nach Punkt 6 Abs. 1 und 2 ASR A4.2 "am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann."Aber auch diese Forderung könnte durch das Ausruhen im Fahrzeug oder das Mitnehmen einer Sitzgelegenheit erfüllt werden.Kritischer ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen sind, dass durch zumutba ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
, siehe Ziffer 3.2.2.3.3. Empfehlungen zum Tragen von Schutzmasken, Begrenzung der Tragezeit.Der Arbeitgeber hat zusätzlich nach § 9 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sicherzustellen, dass die schwangere Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere Frau während der Pausen ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487