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Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor der Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Ge ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Die Beschäftigung von Kinder ist verboten (§ 5 Abs.1 JArbSchG). Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot, u.a. für Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht (§§ 5 Abs.2- ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.- Die Entwicklung der Kinder ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bezieht sich auf die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Insoweit gilt das Territorialitätsprinzip, also es gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt auch für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Ausland, sofern das Beschäftigungsverhältnis im Bundesgebiet begründet wurde und nur eine ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6668
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
Die Beschäftigung eines 8 bis 9 Jahre alten Kindes in einem Supermarkt ist generell verboten.Die Beschäftigung von Kindern ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG geregelt. Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem JArbSchG ist die Beschäftigung von ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4292
Sofern das Kind noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt (wovon wir ausgehen) und somit § 7 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) keine Wirksamkeit entfaltet, gelten die in § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) abschließend aufgelisteten zulässigen Beschäftigungen für Kinder:"(1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden1. mit dem Austragen ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) nicht beachtet werden. Hinweise dieser Art sind u. a. auf Verpackungen, Gebinden und in Sicherheitsdatenblättern zu finden; Beispiel: H 332 "Gesundheitsschädlich beim Einatmen"; P 270 "Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen". 5. vor Beginn einer Beschäftigung die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 28a JArbSchG nicht durchgeführt worden ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
Frage 1Nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zählt ein (Berufs-)Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten als ganzer Beschäftigungstag. Dies kann auf die Fachoberschule übertragen werden. Daher sind dann nur noch vier Arbeitstage im Krankenhaus zulässig.Frage 2 Eine Arbeitszeit von zehn Tagen am Stück ist zulässig. Dabei ist aber zu beachten, dass nach § 16 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22211
(ArbZG) zu beachten: z.B. § 3 Arbeitszeiten, § 4 Ruhepausen, § 5 RuhezeitenWeitere Hinweise zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sowie zu arbeitszeitrechtlichen Regelungen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten.Auf die Informationen der IHK Schwaben zu Ferien- und Nebenjobs für Schüler und Studenten weisen wir hin. ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 1581
wenn,dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist,der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.Hinweis: Die in der Gefahrstoffverordnung geforderten Maßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten bzw. durchzuführen und das entsprechende technische Regelwerk - TRGS ist zu beachten. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 6909
auch das Werksgelände betreten dürfen. Rechtlich geregelt ist die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es gibt allerdings umfangreiche Einschränkungen, die bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen zu beachten sind (§§ 22 ff JArbSchG). Darüber hinaus kann der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 1704
- die Kinderarbeitsschutzverordnung zu beachten ist.Ob bzw. in welchem Umfang schulpflichtige Kinder und Jugendliche beschäftigt werden dürfen, hängt u.a. vom Alter des Kindes bzw. des Jugendlichen ab.Eine Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren ist fast ausnahmslos verboten (§ 5 JArbSchG).Eine Beschäftigung von Kindern über 13 Jahren sowie von Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen (gelten als Kinder ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6085
gegen das Verbot der Kinderarbeit gem. § 5 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG verstoßen. Die grundsätzlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern (Kinder, Jugendliche) sowie die Rechtslage aus jugendarbeitsschutzrechtlicher Sicht, und was genau zu beachten ist, wird nachfolgend erläutert:Die Beschäftigung von Kindern ist verboten. Das Verbot der Kinderarbeit ist grundsätzlich ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) heranzuziehen. Gemäß § 2 JArbSchG handelt es sich bei dem 17-jährigen um einen Jugendlichen. Die Beschäftigungsverbote und Einschränkungen für Jugendliche finden sich im zweiten Titel des Gesetzes (§§ 22 ff JArbSchG), insbesondere im § 22.Danach dürfen Jugendliche u. a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie sc ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824
werden. Dabei ist zu beachten, dass er nur mit den im § 16 und § 17 JArbschG genannten Arbeiten und nur zu den benannten Zeiten beschäftigt werden darf.Schüler (nicht Berufsschüler!), die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, dürfen ebenfalls an fünf Tagen arbeiten. Sie dürfen z. B. von Mittwoch bis Sonntag arbeiten. Sie dürfen aber auch fünf Tage zur Schule gehen und dann nur Samstags ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22208
daran, was der Jugendliche/die Jugendliche in dieser Zeit lernen soll. Dieses sogenannte Ausbildungsziel ist abhängig von der Art des FSJ und orientiert sich an der Zielsetzung und Aufgabe der Beschäftigungsstelle.Dabei ist aber auch zu beachten, dass die Tätigkeiten den Jugendlichen/die Jugendliche weder physisch noch psychisch überfordern dürfen (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG). Im Rahmen ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19615
Vorschriften, im vorliegenden Fall die Regelungen der Biostoffverordnung/BioStoffV, zu beachten. Auch sollte bei Arbeiten in kotbelasteten Bereichen die Einhaltung üblicher Hygienestandarts und die Verwendung von Atemschutz eine Selbstverständlichkeit sein. Das Ausmaß der Gefährdung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind jeweils im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber tätigkeitsbezogen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3449
durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist3. und der Luftgrenzwert (AGW) bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.Ist im Einzelfall für einen gefährlichen Stoff kein Grenzwert festgelegt, müssen lediglich die unter Nummer 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.Es ist zu beachten, dass hier nur Beschäftigungen zulässig sind, die für die Ausbildung erforderlich sind. Das Beschäftigungsverbot ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Das Arbeitszeitgesetz lässt den Samstag als regulären Arbeitstag zu. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 4649