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Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht für diesen Fall keine Ausnahme vor und kann auch nicht seitens der zuständigen Behörde genehmigt werden. Sie haben die Möglichkeit, den jugendlichen Auszubildenden bis 20:00 Uhr auf der Veranstaltung zu beschäftigen, nach 20:00Uhr kann der Jugendliche im privaten Rahmen (unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes) an der Veranstaltung teilnehmen ...
Stand: 28.05.2025
Dialog: 44115
Nach § 4 „Allgemeine Grundsätze" Nummer 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist Folgendes zu beachten:„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.- Die Entwicklung der Kinder ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
. Sonntagsarbeit für Jugendliche gilt nach den jeweiligen Absätzen 2 Nr. 1 der §§ 16 und 17 JArbSchG für „Krankenanstalten sowie Alten-, Pflege- und Kinderheime".Krankenanstalten sind alle öffentlichen und privaten Anstalten, in denen Kranke versorgt werden, die ständiger ärztlicher Aufsicht oder fachkundiger Pflege bedürfen.Unter einem „Pflegeheim“ sind alle öffentlichen oder privaten Heime zu verstehen ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43064
aber gewährleistet sein, dass er nicht zwangsläufig auf Seiten mit jugendgefährdendem Inhalt trifft.Darüber hinaus kann der Arbeitgeber festlegen, ob bzw. in welchem Umfang das für betriebliche Aufgaben benötigte Internet zu privaten Zwecken genutzt werden darf. ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
Im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht wird zu Ihrer Frage ausgeführt:"Zum Verkehrswesen (S. 1 Nr. 3) zählen alle öffentl. und privaten gewerbl. und nicht gewerbl. Betriebe, die Personen, Waren oder Nachrichten in irgendeiner Art befördern, einschl. ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe (BVerwG 7.4.1983 NVwZ 1984, 374; OLG KA 14.1.1983 AP JArbSchG § 16 Nr. 1). Beispiele: Eisenbahn-, Straßenbahn ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 30570
Ein 13 Jähriger darf nach § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV nicht mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigt werden. Der Gesetzgeber erlaubt Kindern über 13 Jahre und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, Botengänge nur in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten. Im vorliegenden Fall würde die Beschäftigung des Kindes im Dienst einer Apotheke ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
), soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist (§ 5 Abs.3 JArbSchG) .Die Bundesregierung hat mit der Kinderarbeitsschutzverordnung die Beschäftigung nach § 5 Abs.3 JArbSchG konkretisiert. Demnach sind im gewerblichen Bereich nur das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften u. Werbeprospekten zulässig.Die Beschäftigung mit den weiteren nach § 2 Nr.1 KindArbSchV erlaubten Arbeiten darf nur in privaten ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
. mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,2. in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mita) Tätigkeiten in Haushalt und Garten,b) Botengängen,c) der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,d) Nachhilfeunterricht,e) der Betreuung von Haustieren,f) Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,3 ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
Jugendliche dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern kurzzeitig folgende leichte Arbeiten verrichten:• Austragen von Zeitungen und Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten• in privaten Haushalten:- Babysitten- Nachhilfeunterricht- Einkaufen und Botengänge• in landwirtschaftlichen Betrieben:- Hilfe bei der Ernte- Versorgung von TierenAber nur:• höchstens 2 Stunden (in der Landwirtschaft 3 Stunden ...
Stand: 30.06.2025
Dialog: 531
Jahre dürfen gar nicht arbeiten. Ab 13 Jahre sind einige wenige Tätigkeiten zum Aufbessern der Finanzen erlaubt, allerdings nur im privaten Bereich.Ab 15 Jahren bzw. dann, wenn man nicht mehr schulpflichtig ist, darf man etwas mehr arbeiten, und zwar in den Ferien, aber nicht länger als insgesamt vier Wochen im Jahr. Wenn man mit 15 bereits eine Ausbildung macht, gilt das natürlich nicht mehr.Das ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
Fachkundig im Sinne von § 22 Abs.2 Nr.2 Jugendarbeitsschutzgesetz kann jede Person sein, die über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt und der die Aufgabe obliegt, Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auszubilden. Sie sollte vom Arbeitgeber schriftlich benannt sein. ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4313
Aus der Sicht des Arbeitsschutzes gibt es kein allgemeines Verbot, welches speziell Kindern den Zugang zum Werksgelände verbietet. Die Beschäftigung von Kindern ist zwar in Deutschland grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Kinder beispielsweise im Rahmen eines Betriebspraktikums (Schülerpraktikum) beschäftigt werden, was natürlich bedeutet, dass sie hierfür ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 1704
werden kann, ist keine Frage des Arbeitsschutzes. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich an das Jugendamt oder an Angehörige rechtsberatender Berufe zu wenden.Weitere Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten. ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
Die Frage ist nicht ganz eindeutig formuliert. Es ist auch nicht erkennbar, ob es sich um einen jugendlichen oder erwachsenen Auszubildenden handelt. Zur Beantwortung können daher aus Sicht des Arbeitsschutzes nur einige allgemeine Hinweise gegeben werden, wobei hier davon ausgegangen wird, dass es sich bei dem Schulausflug um eine verbindliche Schulveranstaltung handelt und damit ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
an den Vertrauenslehrer der Berufsschule bzw. den Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer wenden. Die Handwerkskammer Köln bietet im Internet einen Ratgeber Ausbildungsrecht mit weiterführenden Informationen an.Für Belange des (Jugend-) Arbeitsschutzes sind in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen zuständig. Für die Bundesländer allgemein finden ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
. In dieser Gefährdungsbeurteilung muss auf das Alter, die nicht vorhandenen Erfahrungen und die geringe Urteilskraft in Bezug auf Gefährdungen eingegangen werden. Die Beschäftigung darf nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit oder Entwicklung der Kinder und Jugendlichen werden.In der Broschüre Ferienjob oder Nebenjob des Amtes für Arbeitsschutz, Hamburg befinden sich Angaben, auch in tabellarischer Form, was Kinder ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234