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Nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- gilt: Ein Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Beabsichtigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach dem neuen Ausbildungskonzept (seit dem Jahr ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12077
Ja, es muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Eine Ausnahme ist in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- nicht vorgesehen. Hier heißt es:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 24360
der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet. Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden unter dem § 6 näher beschrieben. Hiernach darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 25763
Ziel der Arbeitsschutzgesetzgebung ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (§ 1 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Bei der Frage, wer als Beschäftigter zählt, sagt das Arbeitsschutzgesetz (§ 2 Abs.1 Nr.5), dass hierunter auch arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs.1 ...
Stand: 17.02.2014
Dialog: 20404
Gemäß § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens vierteljährlich zusammentritt und sich ausdem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeit ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43153
ASiG mitzubestimmen). • Der Arbeitgeber, der einen externen Dienst mit der Aufgabenwahrnehmung verpflichtet (dabei ist der Betriebs-/Personalrat nach § 9 Abs. 3 ASiG zu hören), muss mit diesem Dienst einen schriftlichen Vertrag abschließen. Bei der Verpflichtung eines externen Dienstes muss der schriftliche Vertrag die nachfolgenden weiteren Regelungen enthalten: • erforderliche Fachkunde ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 18265
sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit in dem Unternehmen angestellt ist, besteht ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42902
,• welche arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist,• welche Eignungsbeurteilung durchgeführt werden sollund• ob sie durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin des Einsatzbetriebes oder des Zeitarbeitsunternehmens durchgeführt werden.Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit durchgeführt werden.Ebenso muss auch die Angebotsvorsorge vor Aufnahme ...
Stand: 16.06.2025
Dialog: 42493
und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - (März 1994)" ausgeführt:3. Sachliche AnforderungenDie sachliche Ausstattung muss eine wirksame, umfassende Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsfachkräfte bzw. der externen Dienste nach dem Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG - ermöglichen.Dazu gehören im Betrieb bzw. in externen Diensten- ausreichende ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 23449
Die Beschäftigten sind schriftlich zu beauftragen. Die jährliche Unterweisung ist nicht ausreichend.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere die Nummer 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten des Anhangs 1 ist hier zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 08.09.2025
Dialog: 44186
In Ihrem Fall ist eine Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung durchzuführen.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet auf "Mobile Work" bzw. Telearbeitsplätze voll Anwendung. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.Die Tätigkeit und der Arbeitsplatz in "Mobile Work" muss ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43937
die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG).Gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG müssen sich die Arbeitgeber vergewissern, dass die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer entsprechende ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 25455
des Betriebsrates - § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz).Wird die zuständige Arbeitsschutzbehörde eingeschaltet, kann diese nach Prüfung des Einzelfalles die erforderlichen Maßnahmen anordnen. Der Verfahrensweg ist im § 12 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) aufgeführt.Kommt der Arbeitgeber einer Anordnung nach § 12 nicht freiwillig nach, so erfolgt die zwangsweise Durchsetzung der Anordnung im Wege ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 1368
Hier ist das Alter des Auszubildenden entscheidend. Sofern die Auszubildenden unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) fallen, sind diese zweimal jährlich zu unterweisen, ansonsten reicht einmal, es sei denn, in speziellen Vorschriften wird eine zweimalige Unterweisung gefordert.Nach § 1 gilt das JArbSchG für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,1 ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 30841
Ja, die Bediener von Krananlagen und Hubarbeitsbühnen sind jährlich zu unterweisen. Diese Forderung ergibt sich aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei der Krananlage und der Hubarbeitsbühne handelt es sich um Arbeitsmittel nach der BetrSichV. Während nach dem ArbSchG für die Unterweisung lediglich eine regelmäßige ...
Stand: 02.01.2018
Dialog: 30847
Grundsätzlich ist die Integration des Arbeitsschutzes in das QMS möglich. Insbesondere die Aufbauorganisation des Unternehmens muss natürlich nur einmal beschrieben werden. Ggf. müssen Stellen-/Funktionsbeschreibungen um den Arbeitsschutz ergänzt werden und Personen mit besonderen, arbeitsschutzrelevanten Aufgaben (z. B. Presseneinrichter) gesondert berücksichtigt werden. Ebenso ...
Stand: 29.08.2013
Dialog: 3375
Anders als Kommunen können Firmen (Betriebe) nicht verschiedenen WZ-Codes und somit verschiedenen Betreuungsgruppen für die Ermittlung der Betreuungszeit der Grundbetreuung zugeordnet werden. Näheres hierzu ist in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ausgeführt. Dort wird folgendes zum Betriebsbegriff ausgeführt:"Ein Betrieb im Sinne ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 18736
– Arbeitsschutzausschuss (ASA) Der Arbeitgeber hat nach § 11 ASiG in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Wie ist der in Satz 1 genannte „Betrieb“ definiert?Antwort:Frage 2.4.1 befasst sich ausführlich mit der Definition des „Betriebs“ im Sinne des ASiG.Folgende Regeln verdeutlichen, wann i.d.R. ein ASA zu bilden ist: · ist bei einem Betrieb nach dem BetrVG mit mehr als 20 ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
1. Ist irgendwo geregelt, wer zur ASA-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber oder der von ihm Beauftragte zu den Arbeitsschutzausschusssitzungen einlädt.Der Arbeitgeber ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die ASA Sitzung auch um andere Themen zu erweitern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.Für die Aufsichtsbehörde muss auch weiterhin erkennbar sein, dass die ASA-Sitzungen in der erforderlichen Anzahl stattgefunden haben.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43367