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Belastungen eines Nichtrauchers im ambulanten Pflegedienst durch starke Raucher und Allergie durch Katzen in Wohnungen der zu Pflegenden

Der beschriebene Sachverhalt ist aus hiesiger Sicht keine Frage der Prioritätensetzung zwischen Gesundheitsschutz des Beschäftigten und der Intimsphäre eines pflegebedürftigen Menschen.Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist zunächst einmal festzustellen, dass ein Arbeitsplatz im ambulanten Pflegedienst nicht im Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) liegt. Somit greifen auch nicht die ...

Stand: 18.06.2025

Dialog: 1131

Wie können wir Reinigungskräfte schützen, die sogenannte "Raucherräume" reinigen, in denen Suchtpatienten rund um die Uhr rauchen?

organisatorische Regelung zum Schutz des Reinigungspersonals, die auch den Bedürfnissen der Suchtpatienten gerecht wird.Im vorliegenden Fall wäre als kurzfristige Lösung in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement zu prüfen, ob bei Vorhandensein mehrerer sog. „Raucherräume“ einzelne Räume temporär für einen für die Dauer der Reinigungsarbeiten angemessene Zeitrahmen gesperrt werden können? Für die Raucher stünden ...

Stand: 18.02.2020

Dialog: 43052

Ist der Arbeitgeber berechtigt, das Rauchen z.B. im Freien auf Baustellen zu verbieten?

. Wenn die rauchenden Beschäftigten jedoch an einem Ort im Freien rauchen, von dem aus die nicht rauchenden Beschäftigten nicht durch Tabakrauch gefährdet werden, könnte zumindest die Regelung der ArbStättV nicht mehr für ein Rauchverbot herangezogen werden.Es ist nicht Zweck der ArbStättV, z. B. Arbeitszeitverluste durch Rauchpausen zu verhindern. Die Regelungen der ArbStättV dienen einzig der Sicherheit ...

Stand: 28.09.2023

Dialog: 5039

Wie können wir der Verpflichtung zum Nichtraucherschutz gerecht werden, wenn die Beeinträchtigungen von den Mitarbeitern der Mitmieter ausgehen?

kann auch sein, wenn dies im Kontext einer gemeinsamen Arbeitsschutzausschusssitzung (§ 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG) erfolgt, an der Vermieter teilnimmt. Die Adressen der Mitmieter sollten sie im Zweifelsfall über ihren Vermieter erhalten. Wir gehen davon aus, dass sich ihre Mitarbeiter keine Büros mit den Mitarbeitern anderer Arbeitgeber teilen. Insofern sollte durch ein striktes Geschlossenhalten der Bürotüren ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6226