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Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
Ein „Mehrfahrerbetrieb“ liegt für den Fall vor, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während der ...
Stand: 05.09.2014
Dialog: 9941
Grundsätzlich müssen alle Tätigkeiten (auch die Pausenzeiten) und alle manuellen Nachträge bei Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers vor Fahrtantritt mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte erfolgen. Insbesondere, wenn zwischen Entnahme und erneutem Stecken der Fahrerkarte nur eine Zeitgruppe einzugeben ist. Die Menüführung des Fahrtenschreibers is ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891
d) „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird; Die Formulierung „jeden Zeitraum“ macht es möglich, dass auch Zeitabschnitte von nur einer Minute Dauer als Fahrtunterbrechung bewertet werden können. Entscheidend für die Bewertung eines Zeitabschnittes ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21204
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:"„andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;"und in Artikel 6"Der Fahrer mu ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18951
der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann …, in Verkehrsbetrieben, … um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Hält man ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
insbesondere die Zeiten, in denen das Fahrpersonal ein Fahrzeug während der Beförderung auf einer Fähre oder mit einem Zug begleitet sowie Wartezeiten an den Grenzen und infolge von Fahrverboten. Diese Zeiten und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Fahrpersonal im Voraus bekannt sein, d. h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraums oder gemäß ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
folgenden Woche ausgeglichen werden. Die eingesetzten Busse müssen mit einem digitalen Tacho ausgestattet sein. Bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) müssen entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt werden. Dies bedeutet, dass kein Lenkzeitabschnitt zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr länger als 3 Stunden ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
Die Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrecken von Haus zu Haus in langsamem Tempo, ständigen Fahrtunterbrechungen und Pausen zum Einsammeln der in den Tonnen befindlichen Stoffen gekennzeichnet sind. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 43347
der besondere Aufwand in jedem Fall begründet und der in Frage kommende Zeitraum richtigerweise als unbekannt "?" auf der Fahrerkarte vom Fahrer manuell nachzutragen. Für den als unbekannt definierten Zeitraum muss der Unternehmer dem Fahrer vor Fahrtantritt eine "Bescheinigung von Tätigkeiten" als Nachweis ausstellen.Die Bescheinigung ist vom Fahrer über die Dauer der letzten 56-Kalendertage mitzuführen ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um eine nichtgewerb ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Nein. Bei der Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), ist die in Ihrem Beispiel aufgeführte Fahrtunterbrechung nicht erforderlich. In § 18 FPersV wurde in Deutschland von der durch EU-Recht (Artikel 13 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) gegebenen Ausnahme Gebrauch gemacht. Bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von m ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
Wenn die 12-Tage-Regelung bei grenzüberschreitendem Busverkehr in Anspruch genommen werden kann, und wenn das Fahrzeug nicht mit einem zweiten Fahrer besetzt ist, muss bei Nachtfahrten zwischen 22 und 6 Uhr die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten bereits nach drei Stunden eingelegt werden. Fahrtunterbrechungen sind ein Zeitraum, in dem keine Fahrtätigkeiten und keine anderen Arbeiten ausgeübt werden ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
aufgehoben und der Fahrer muss seinen manuellen Nachtrag für die Zeit, in welcher er die Fahrerkarte entnommen hatte, durchführen.Die Nutzung des OUT-Betriebs ist weder verpflichtend (die Einstellung kann freiwillig vorgenommen werden), noch gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Dauer der Einstellung. ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
ist (Schaublatt/Fahrerkarte).Die mittels Kontrollgerät aufgezeichneten Lenktätigkeiten des Fahrers sind Arbeitszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit, die Summe aus Lenk- und Arbeitszeit, darf 10 Stunden nicht überschreiten. Somit darf die Arbeitszeit (exklusive Pausen) für den Kraftfahrer nicht 10 Stunden betragen, wenn dieser noch zum Zweck der An- und Abfahrt zur Baustelle ein kontrollgerätepflichtiges ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
maßgeblich im Tourenverlauf sein. Die Bereitschaftszeit zählt nicht zur Arbeitszeit, gleichwohl aber zu den betrieblichen Anwesenheitszeiten (wichtig für die Einlegung der Ruhezeiten!).Der Fahrer muss sich bereithalten, um seine Tätigkeit aufzunehmen, wobei ihm der Zeitraum, z.B. die Wartezeit und deren voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums, bekann ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
regelmäßigen, von mindestens 45 Stunden Dauer, und reduzierten, von mindestens 24 Stunden Dauer, wechseln, z. B. 45, 24, 45 24, 45 usw., wobei jede Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause in Verbindung mit einer anderen, mindestens neunstündigen Ruhezeit, vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche, ausgeglichen werden muss. Von dieser grundsätzlichen Regelung bezüglich der sechs 24 ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Fahrstrecken von Haus zu Haus in langsamem Tempo, ständigen Fahrtunterbrechungen und Pausen zum Einsammeln der in den Tonnen befindlichen Stoffe gekennzeichnet sind.Diese Fahrten sind regelmäßig in einem eng abgrenzbaren lokalen bzw. regionalen Bereich angesiedelt.Freigestellt ist auch die Anfahrt ins Sammelgebiet sowie die an die Sammlung anschließende Fahrt zur Abladestelle.HausmüllEine Inanspruchnahme ...
Stand: 06.11.2025
Dialog: 17117
, Bereitschaft, Fahrten außerhalb des Anwendungsbereichs, andere Arbeiten, usw.) und Zeiten der Untätigkeit (Pausen, Ruhezeiten, Jahresurlaub, Krankheitstage usw.).Wenn der Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Aufzeichnungen vorlegen kann, weil eine nachträgliche Erfassung aus technischen Gründen nicht möglich ist (bspw. im Fall von digitalen Fahrtenschreibern der ersten ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
Das Fahrpersonal ist verpflichtet, ausgehend vom Kontrolltag rückwirkend für einen Zeitraum von 28 Kalendertagen eine lückenlose Aufzeichnung vorzulegen.Als Aufzeichnungen gelten: - Schaublätter- Eintragungen auf der Fahrerkarte (manuelle Nachträge)- Tageskontrollblätter- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät Wenn Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Auf ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679