Ergebnisse 1 bis 16 von 16 Treffern
Dokumentation mit allen Angaben nach Absatz 2 ist nicht erforderlich, wenn Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Nummer 6.2 durchgeführt werden. Auf die Angaben nach Absatz 1 Ziffer 3 bis 10 kann in diesen Fällen verzichtet werden. Es ist zu dokumentieren, dass eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Dies ist zu begründen durch Angabe der geringen Menge, der geringen Häufigkeit, der niedrigen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Dies kann im Sicherheitsdatenblatt nicht zweifelsfrei erkannt werden: Denn zum einen sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses auch Ausnahmen vor, wenn beispielsweise keine oder lediglich eine sehr geringe Exposition der Beschäftigten "stattfindet". Und das bedeutet, dass nicht alle Gefahrstoffe ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808
Gemäß Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung sind die Expositionsszenarien dem Sicherheitsdatenblatt anzuhängen, sofern der entsprechende Akteur der Lieferkette einen Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14 oder Artikel 37 der REACH-Verordnung zu erstellen hat. Nach Artikel 14 der REACH-Verordnung ist ein Stoffsicherheitsbericht zu erstellen, wenn der Stoff in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
"Beurteilung der Arbeitsbedingungen" Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Betriebsanweisung: Im geschilderten Fall wurde ermittelt, dass eine geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
Unter dem Abschnitt 5 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" werden - abhängig von der Menge - zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern genannt. Unter dem Abschnitt 5.1 finden sich auch Informationen zur Kennzeichnung:"(...)(9) In Arbeitsbereichen mit Brand- oder Explosionsgefährdungen sind das Verwenden von offenem Feuer und offenem Licht ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung auch die Betr ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
der CLP-Verordnung sind auf Mengen von 125 ml begrenzt.Eine weitere Eingrenzung ist nach der Eigenschaft des Stoffes oder des Gemisches gezogen worden.In Ziffer 1.5.2.1.3 bezieht sich das auf die Einstufung, dass der Stoff oder das Gemisch sich gegenüber Metallen korrosiv verhält. Ist also die Kleinmenge auf 125 ml begrenzt und ist der Stoff oder das Gemisch als korrosiv gegenüber Metallen eingestuft ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 12599
zu den gefährlichen Eigenschaften,3.Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,4.Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden. Die Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 15613
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
und über Informationen über diese verfügen und unbeschadet des Artikels 36 Informationen über die eingeführten Mengen und belieferten Kunden sowie Informationen über die Übermittlung der jüngsten Fassung des in Artikel 31 genannten Sicherheitsdatenblattes bereithalten und aktualisieren.(3) Wird gemäß den Absätzen 1 und 2 ein Vertreter bestellt, so setzt der nicht in der Gemeinschaft ansässige Hersteller den Importeur ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten Konzentrationsgrenz ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
Diisocyanate sind Substanzen, welche Eigenschaften besitzen, die zu einer Sensibilisierung der Atemwege durch Hautkontakt und Einatmen führen und gelten bereits bei geringer Exposition als Ursache für Berufsasthma.Mit der Aufnahme von Diisocyanaten in den Anhang XVII der REACH-Verordnung ändern sich die Anforderungen an die Verwendung bzw. Herstellung und das Inverkehrbringen.Aus dem Eintrag 74 ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509