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Inwiefern ist der Lieferant oder Hersteller von Wirkstoffen und Hilfsstoffen verpflichtet, die Mindestzündenergie (mJ, Pkt. 9 - 10) im Sicherheitsdatenblatt anzugeben?

In Abschnitt 9 eines Sicherheitsdatenblattes sind die relevanten empirischen Daten zu dem Stoff oder Gemisch zu beschreiben. Die Angaben in diesem Abschnitt müssen mit den in der Registrierung und/oder in dem eventuell erforderlichen Stoffsicherheitsbericht gemachten Angaben sowie mit der Einstufung des Stoffs oder des Gemischs übereinstimmen. Die in unter Nr. 9.1 aufgelisteten Eigenschaften sind ...

Stand: 04.09.2019

Dialog: 42833