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Was ist beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu beachten?

Pyrotechnische Gegenstände (Airbags) und sonstige explosionsgefährliche Stoffe werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG erfasst.1. Anforderungen an die Lagerung: Die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten ist in der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2.SprengV) geregelt. Für die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in "kleinen Mengen" ist ein nach § 1 ...

Stand: 04.04.2023

Dialog: 4137

Dürfen Airbags in einem Arbeitsraum ohne einen speziellen Schrank gelagert werden?

in einem geeigneten Schrank aufbewahrt werden. Die max. Lagermenge 10 kg Netto-Explosiv-Masse (NEM) ist zu beachten. Weiterhin müssen die Einheiten geordnet auf der Rückseite des Airbags gelagert werden. Werden Airbageinheiten falsch herum gelagert, könnte aus dem Airbagmodul ein Geschoss werden. Der Schrank muss abschließbar sein und an dem Mauerwerk gegen das Wegnehmen gesichert werden. Zusätzlich muss ...

Stand: 08.01.2022

Dialog: 43437

Sind Sprengstoffe in einem Verzeichnis aufzulisten? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt darüber Auskunft? Gilt dies auch für die Polizeidienststellen?

es im § 6 "Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt" einen Hinweis auf die Nr. 4 des Anhanges (Seite 36 von 39). Dort ist eine Tabelle zu finden, in der die "kleine Menge" definiert ist.Es ist zu beachten, daß je nach Stoff/Gegenstand (ex) unterschiedliche Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht bestehen. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 7149