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für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt beraten lassen.Die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzrecht und den Unfallverhütungsvorschriften ergeben, sind auch für die Mitarbeiter bindend. § 15 Abs. 2 ArbSchG und § 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichten die Beschäftigten, die in der Gefährdungsbeurteilung ausgewählten und bereitgestellten Persönlichen ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 16405
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
Im § 2 der PSA-Benutzungsverorndung findet sich zu Ihrer Fragestellung folgendes: "(...) darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die 1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen, 2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 26261
In der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" ist unter Nummer 7.4 "Handschuhe" nachzulesen:"Werden in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1 und 20 sowie in Zone 21 bei Stäuben mit MZE ≤ 10 mJ Handschuhe getragen, dürfen diese nicht isolierend sein. Hinweis: Durch Handschuhe aus isolierendem Material werden in der Hand gehaltene Objekte von Erde isoli ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44118
. Auch die Unfallverhütungsvorschriften (hier z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 30 Abs. 2) sehen durchaus Pflichten der Beschäftigten vor; bei Verstoß besteht die Möglichkeit von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Darauf kann der Beschäftigte auch entsprechend hingewiesen werden. Verwendet er die Arbeitsmittel nicht bestimmungsgemäß, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen.In einer Kommentierung zu § 15 Abs. 2 ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 21073
Eine Krananlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter Nr. 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten genannt."Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).Die Frage ...
Stand: 28.10.2020
Dialog: 43199
Arbeitgeber ist verpflichtet, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten unentgeltlich durchzuführen (§ 3 Abs. 2 und 3 ArbSchG). Die Kosten für persönliche Schutzausrüstung von Beschäftigten muss daher der Arbeitgeber tragen.Ggf. sollte der Sachverhalt im Arbeitsschutzausschuss erörtert werden. ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 3656
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube, Spritzer heißer Schmelzen o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen ...
Stand: 15.07.2022
Dialog: 6675
Kettengeschwindigkeit (Standard),Klasse 2 = 24m/s Kettengeschwindigkeit,Klasse 3 = 28m/s Kettengeschwindigkeit."In Bezug auf eine eventuelle Berücksichtigung der Kurzfristigkeit der Tätigkeiten mit der Kettensäge verweisen wir auf Nr. 6.2: "Verwendung von Kettensägen" der DGUV Information 201-054 "Dach- Zimmer und Holzbauarbeiten". Dort ist u. a Folgendes nachzulesen:"Werden auf der Baustelle nur vereinzelte, wenige ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 7576
Im § 1 Abs.2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA Benutzungsverordnung) ist definiert, was unter dem Begriff der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu verstehen ist:"Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 43139
Schutzausrüstung gegen Absturz unterliegt als persönliche Schutzausrüstung im Betrieb u.a. den Regelungen der Persönliche Schutzausrüstungen - Benutzungsverordnung (PSA-BV) und dem vierten Abschnitt der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die PSA BV fordert im § 2 Abs.4::"Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 27474
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...
Stand: 10.10.2019
Dialog: 2184
Kennzeichnung. Konkret hierzu heißt es in Anhang II Nr. 2.12 der vorgenannten Verordnung:"Wenn PSA eine oder mehrere direkt oder indirekt gesundheits- und sicherheitsrelevante Kennzeichnungen [...] aufweisen, müssen diese Kennzeichnungen [...] wenn möglich die Form vereinheitlichter Piktogramme oder Ideogramme haben. Sie müssen während der gesamten vorhersehbaren Lebensdauer der PSA problemlos sichtbar ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 42989
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG). Die Frage ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 43192
zu stellen, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und deren Benutzung zu überwachen. Nach § 2 "Bereitstellung und Benutzung" Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 5399
Regelungen bezüglich des Vorhaltens von Warnwesten in Fahrzeugen sind in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" getroffen:"§ 31 Warnkleidung (1) Der Unternehmer hat maschinell angetriebene mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. (2) Absatz 1 gilt nicht für Fahrzeuge, die ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden oder bei denen ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 2041
Erläuterungen zur PSA und ihrer Benutzung finden Sie in der DGUV Regel 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung".Durch die BG Verkehr wird die "Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 03: Betanken" angeboten.Der Anhang 1 der DGUV Regel 114-007 "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung" erläutert Einsatzbereiche persönlicher Schutzausrüstungen bei der Luftfahrzeug ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 4658
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).Nach § 2 ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 44012
nach § 3 Abs. 3 ArbSchG den Beschäftigten nicht auferlegt werden dürfen, müssen auch solche Schuhe als PSA vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.Schuhe (als Fußschutz) beschaffen und finanzieren die Arbeitgeber nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc ...
Stand: 22.05.2020
Dialog: 13312