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Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Erprobungen vor dem Inverkehrbringen und solchen vor der Inbetriebnahme. Wobei diese getrennten Verantwortungsbereiche prinzipiell für überwachungsbedürftige Anlagen als auch für Arbeitsmittel allgemein gelten. 1. Erprobungen/Prüfungen vor dem Inverkehrbringen fallen i. d. R. in die Verantwortung des Herstellers. In einzelnen Fällen können auch B ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
Eignung bieten die Waldarbeiterschulen und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften entsprechende Lehrgänge an. Welche Anforderungen bei Waldarbeiten zu beachten sind, wird auf der Seite "Waldarbeit" der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und in der DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten" näher erläutert. Auf die DGUV Information 214-046 "Sichere Waldarbeiten ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2747
Erforderliche Informationen zur Beantwortung der Frage liefert die Broschüre "Wartung von Hybridfahrzeugen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Fachbereich Holz und Metall:"In Kraftfahrzeugen mit Hochvolt-Systemen (HV-Systemen) sind Komponenten eingebaut, die mit Spannungen oberhalb von 60 V Gleichspannung oder 25 V Wechselspannung betrieben werden. Die Komponenten in diesen Fahr ...
Stand: 20.05.2021
Dialog: 14091
Bei einem Umzug in eine neue Fertigungshalle ist insbesondere auf die Ausführungen des § 3 der BetrSichV zu achten. Hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Durch den Umzug ist insbesondere auf Wechselwirkungen von Arbeitsmitteln untereinander und von Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung am neuen Aufstellungsort zu achten. ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 2812
motiviert werden, die genannten Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten. Es ist deshalb notwendig, die Unfall- und Gesundheitsgefahren, gegebenenfalls auch Gefahren für Güter und Umwelt, möglichst konkret anzusprechen. Aus einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Gefährdungsanalysen, Nachschlagewerken, Sicherheitsdatenblättern usw. sind die dort angesprochenen ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42917
Waldbesitzer erfragen.Zu beachten ist, dass ein Brennholzselbstwerber, der nicht sachgerecht arbeitet, sich selber gefährdet. Werden dabei Dritte geschädigt, muss er damit rechnen, dass entsprechende zivilrechtliche, u. U. sogar strafrechtliche, Verfahren eingeleitet werden.Es ist daher zu empfehlen, dass sich Brennholzselbstwerber in jedem Fall vor Beginn der Holzselbstwerbung durch Teilnahme ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 5050
" können bei der Gefährdungsbeurteilung sehr hilfreich sein.Zudem sind die Herstellerangaben zu beachten, die einen Einsatz der Klemmen nur innerhalb geeigneter Gehäuse vorsehen. Ferner ist zu beachten, dass der Basisschutz nur durch Werkzeug oder Zerstörung aufgehoben werden darf, was bei den genannten Klemmen nicht gegeben ist.Ohne die Verhältnisse vor Ort zu kennen, kann vorab empfohlen werden, die mit Lüsterklemmen / Wagoklemmen ...
Stand: 05.06.2020
Dialog: 24016
Grundsätzlich können wir uns Ihrer Interpretation anschließen. Der Einzelfall ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.In die Gefährdungsbeurteilung sind gemäß § 3 BetrSichV "alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar vonden Arbeitsmitteln selbst,der Arbeitsumgebung undden Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
“ enthält unter Abschnitt 3 „Gefährdungsbeurteilung" Folgendes:„[...]In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Bei der Verwendung von Leitern sind die Regelungen von Nummer 4 zu beachten. Ausgehend von den ermittelten Gefährdungen ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Der Arbeitgeber muss die sichere Verwendung beurteilen und ggf. Maßnahmen nach dem Stand der Technik festlegen (siehe §§ 3-5).Da die Regale offenbar wesentlich geändert wurden, muss der Arbeitgeber anstelle des Herstellers beurteilen, unter welchen Bedingungen die Regale sicher verwendet ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42973
auf Dauer zu gewährleisten. Auf jeden Fall sind die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu beachten. Danach sind die zur Gefahrenbeseitigung geplanten Maßnahmen dem Stand der Technik anzupassen. Hier wären alternativ z. B. fahrbare Hubarbeitsbühnen bzw. Scherenhubbühnen einzusetzen.Die Nutzung von PSA gegen Absturz würde zwingend die vorherige Installation von geeigneten Anschlagpunkten erfordern ...
Stand: 27.05.2020
Dialog: 42507
oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern" (§ 3 Abs.4 ProdSG).BetriebsanweisungDie Betriebsanweisung ist eine Anweisung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten zum sicheren Umgang mit einem Arbeitsmittel. Die Pflicht ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42931
und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten.Die Verwendung der Maschine muss nach dem Stand der Technik sicher sein.Nach § 9 Absatz 1 der BetrSichV ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare Gefährdungen ausreichend geschützt ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
der Hydraulik-Schlauchleitungs- bzw. Maschinenhersteller zu beachten. Aber auch die eigenen Erfahrungswerte bei den individuell vorliegenden Einsatzbedingungen und die damit verbundenen Ergebnisse der bisherigen Prüfungen sind von Belang.Richtwerte für empfohlene Auswechselintervalle von Hydraulik-Schlauchleitungen, die sich in der bisherigen Praxis bewährt haben, sind in Tabelle 2 zusammengefasstDer genannte ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 6490
sollten eingesehen werden und auch Bestandteil des Werkvertrages werden. Ggf. müssen für die Bedienung der Geräte geeignete Anweisungen und Anleitungen übergeben werden.Ob bei dem Überlassen von Arbeitsmitteln dann weitergehende Regelungen und Koordinationsaufgaben zu beachten sind, ist in der Gefährdungsbeurteilung zu klären. Siehe dazu die DGUV Information 211-006 "Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu treffen sind.Weiterhin hat der Arbeitgeber bereits vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (fachkundig beurteilen zu lassen) und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (vgl. § 3 (1) BetrSichV). Zu beachten ist dabei, dass nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und verwendet werden dürfen, welche ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43692
“ enthält unter Abschnitt 3 „Gefährdungsbeurteilung" Folgendes:„[...]In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Bei der Verwendung von Leitern sind die Regelungen von Nummer 4 zu beachten. Ausgehend von den ermittelten Gefährdungen ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um prüfpflichtige Änderungen handelt. Er hat auch zu beurteilen, ob er bei den Änderungen von Arbeitsmitteln Herstellerpflichten zu beachten hat, die sich aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43114
sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten."In der zugehörigen Durchführungsanweisung wird u.a. ausgeführt:"Bei der Prüfung ist auch der verbrauchte Anteil der vom Hersteller genannten theoretischen Nutzungsdauer für Kranhubwerke zu berücksichtigen; siehe hierzu § 23 Abs. 4 UVV „Winden, Hub- und Zuggeräte“ (GUV-V D 8, bisher GUV 4.2)."Die o.g. Unfallverhütungsvorschrift UVV "Winden ...
Stand: 27.09.2019
Dialog: 42854