Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen müssen. Artikel 37 Absatz 4 der REACH–Verordnung regelt, wann eine Stoffsicherheitsbeurteilung für nachgeschaltete Anwender erforderlich ist. Dies ist nicht immer der Fall. Der Stoffsicherheitsbericht braucht in folgenden Fällen nicht erstellt zu werden: - die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes für die Zubereitung ist nicht vorgeschrieben. Dies ist der Fall ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828

Wie verhalte ich mich als nachgeschalteter Anwender in der Vorregistrierungsphase?

registrieren. Seitens des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) werden hierzu derzeit Formblätter erstellt. Erfolgt seitens des Herstellers keine Vorregistrierung, empfiehlt sich ebenfalls der Kontakt zum Hersteller für eine einvernehmliche Lösung oder aber es muss ein anderer Hersteller gesucht werden. ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4867

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

sowie eine Betriebsanweisung zu erstellen, und das zur Beseitigung der Freisetzung bestimmte Personal anfangs und mindestens jährlich anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Zweckmäßigerweise können in der Unterweisung einige der in Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 5 „Schulungsbestandteile“ unter lit. a. genannten Informationen zu Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen vermittelt werden, wie z.B.- chemische Eigenschaften ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800