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Wie sollte/muss bei Evakuierungen sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten an den Sammelstellen sind?

In der DGUV Information 205-033 "Alarmierung und Evakuierung" ist unter Nummer 3.2 "Alarmierungs- und Evakuierungskonzept" hierzu nachzulesen, dass an der Sammelstelle eine Anwesenheitskontrolle durch eine vom Unternehmen festgelegte Person durchzuführen ist, um die Vollzähligkeit festzustellen. Dies gilt auch für anwesende Dritte (Besucherinnen oder Besucher, Fremdfirmen, usw.). Besondere ...

Stand: 26.09.2022

Dialog: 43714