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von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."Konkretisiert ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 42306
von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften ein Mitbestimmungsrecht. ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12920
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" getroffen.Sicherheitsbeauftragte haben bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ebenfalls eine unterstützende Aufgabe. Die Sicherheitsbeauftragten wirken aber nicht wie die Sicherheitsfachkräfte von einer Stabstelle, sondern ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 598
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden.Verlässt ein Arbeitnehmer zum Mittagessen den Betrieb, ist der Weg nach Hause oder zu einer Gaststätte und zurück versichert. Allerdings müssen Zeitaufwand und Wegstrecke in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen. Der Aufenthalt in der Gaststätte, zu Hause etc. selbst ist unversichert ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 4389
an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten.Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein.Hinweis:Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
vor, wenn keine Kantine zur Verfügung steht oder bei Beschäftigten, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie eine bestimmte Diät einhalten müssen. Bei Bedarf sind Kleiderablagen und der Zugang zu Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Eine Waschgelegenheit im Pausenraum kann zweckmäßig sein (siehe ASR A4.1 „Sanitärräume“)."Weitere Anforderungen werden in den Arbeitsschutzvorschriften nicht getroffen ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert ...
Stand: 09.01.2022
Dialog: 4857
ist auch, dass ein Gesundheitsschaden durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde und nicht ein schon vorhandener Schaden während einer versicherten Tätigkeit akut wurde (§§ 2,3,6,8,9 SGB VII)." Folgende Fragen und Antworten auf der Internetseite der BG ETEM können für Ihre Fragestellung hilfreich sein:"Stehen Fortbildungsveranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit unter Versicherungsschutz?Die Teilnahme ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42776
im vollen Umfang auf ihre Arbeit konzentrieren. Dadurch könnte das Risiko von Arbeitsunfällen steigen. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung könnte in diesem konkreten Fall ein Telefonverbot oder das Verbot des Hörens von Musik bei ihrer Tätigkeit sein.Ein geeignetes Gremium, Probleme des Arbeitsschutzes betriebsspezifisch zu erörtern, ist der Arbeitsschutzausschuss. Im Arbeitsschutzausschuss sind gemäß ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 22960
Eine staatliche Stelle, die das Gutachten eines Gutachters „neutral“ überprüft, ist im Rechtsverfahren nicht vorgesehen. Sie haben jedoch die Möglichkeit Wiederspruch einzulegen und ggf. auch vor dem Sozialgericht zu klagen. Wie der Verfahrensweg abläuft, ist nachfolgend kurz skizziert:Dem Bescheid des Rentenausschuss können Sie innerhalb eines Monats mündlich zu Niederschrift oder schriftlich wid ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 43517
Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert ...
Stand: 28.04.2023
Dialog: 43525
sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch:1.Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,2.Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie3.Einrichtungen ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 6695
sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist." Im Regelfall wird zu der Mittagzeit auf Grund der Anwesenheit der Beschäftigten eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern in der Kantine vorhanden sein. Im Zweifel empfiehlt es sich, das Kantinenpersonal als Ersthelfer zusätzlich auszubilden und zu benennen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 04.01.2017
Dialog: 11814
. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 22777
Ja, Sie unterstehen der "Allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht". Die Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30840
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer und Versicherte."Zu den Grundpflichten des Unternehmers nach § 2 (1) DGUV Vorschrift 1 gehört, dass der Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen hat ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42307
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gilt für alle Versicherten, dies schließt auch Ehrenamtliche ein. Nach § 2 (1) hat der Unternehmer "... die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen ...
Stand: 16.02.2017
Dialog: 24184
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617