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Wie binde ich die psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung ein?

in folgenden Schritten: 1. Planung und Vorbereitung 2. Erfassung der psychischen Belastungen 3. Datenauswertung und -rückmeldung 4. Ableitung von Maßnahmen 5. Umsetzung der Maßnahmen 6. Wirksamkeitskontrolle. Eine gute Hilfe zur Implementierung finden Sie in dem IAG Report 1/2013 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Tipps zum Einstieg ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 21670

Wie kann ich in der Gefährdungsbeurteilung die psychischen Belastungen ermitteln?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt nicht im Detail vor, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden sollte. Es benennt jedoch wesentliche Prozessschritte z.B. die Beurteilung, Maßnahmenfestlegung, Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation.Von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) werden folgende Prozessschritte empfohlen:Vorbereitung: Festlegen von Tätigkeiten ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 42910